Vollversammlung

Bei einer Vollversammlung sind alle Studierende aufgerufen sich an Entscheidungen per Diskussion und anschließender Abstimmung zu beteiligen, sie dient in erster Linie der Information der Studierenden. Jedes Mitglied hat Stimm- und Antragsrecht. Die Vollversammlung wird auf Beschluss des StuPas, der Fachschaftenkonferenz oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 2% der Studierenden einberufen. Beschlüsse sind gültig und wirksam, wenn mindestens 5 % aller Mitglieder sowie die Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder zugestimmt haben. Für gewöhnlich wird sie bei sehr wichtigen Themen mit großer Tragweite einberufen.

Das StuPa hat am 27.10.2020 eine Geschäftsordnung für die Vollversammlung beschlossen.

Neben der Vollversammlung gibt es für jede Fachschaft eine sogenannte Fachschafts-Versammlung, die über Beschlüsse auf Fachschaftsebene entscheidet.

Protokolle

Die Protokolle der Vollversammlungen im U-Modell findet ihr im Punkt VV-Protokolle unter Veröffentlichungen.