Verfahren für Senatswahlvorschläge
Das Studierendenparlament stellt nach folgendem Verfahren einen Wahlvorschlag für den Senat auf:
1. Der Wahlvorschlag besteht aus bis zu 10 Kandidierenden in einer festen Reihenfolge.
2. Der erste Platz wird auf Vorschlag der Fachschaftenkonferenz vergeben. Diese Person soll ein*e Vertreter*in in der Fachschaftenkonferenz sein und hat sofern sie gewählt wird die Aufgabe der Fachschaftenkonferenz zu berichten.
3. Die weiteren 9 Plätze werden durch Wahl gemäß § 12der Geschäftsordnung vergeben.
Treten Stimmengleichheiten auf, werden diese nach den Wahlgängen durch Stichwahl aufgelöst. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Senatskandidierenden des Studierendenparlaments sollen Abgeordnete des Studierendenparlaments sein. Es ist gewünscht, dass jede Liste eine*n Kandiat*in vorschlägt.