Organisationssatzungsänderung Chancengleichheit
StuPa-Beschluss (VS) – 11. Juli 2019 - 16:22
Datum:
21.05.2019
StuPa-Protokoll:
Beschluss:
Ersetze OSVS §20 (6) durch:
Zur Unterstützung des Chancengleichheitsreferat muss mindestens eine Person gem. § 22 in den
erweiterten Vorstand gewählt werden. Entweder die Chancengleichheitsreferentin oder diese Person
im erweiterten Vorstand muss eine nicht-männliche Person sein (Paritätsregelung). Diese Regelung
entfällt, falls eine Änderung der Struktur der Referate gemäß §20 Abschnitt 2 beschlossen worden
ist, die zur Folge hat, dass das Thema Chancengleichheit bereits von mindestens zwei Referaten
behandelt wird und die Paritätsregelung durch die Besetzung dieser Referate erfüllt ist
Begründung:
Beschluss-Themen: