Öffentlicher Personennahverkehr

Übersicht

Am KIT wird ein Sockel-Studi-Ticket für das KVV Netz über das Studierendenwerk bereitgestellt, welches Fahrten in den Randzeiten und an den Wochenenden ermöglicht. Hierfür werden 17,50 € (Stand WS 24/25) des Semesterbeitrags eingezogen (Schwerbehinderte Studierende haben u. U. Anspruch auf Rückerstattung, s. u.). Darüber hinaus gibt es weitere Angebote des KVV, welche sich an Studierende richten: das vollwertige KVV-Semesterticket ("Studikarte"), Anschlusstickets für umliegende Verkehrsverbünde, das monatliche Deutschlandticket und das jährliche D-Ticket JugendBW für Studis unter 28. Die folgende Tabelle soll eine Übersicht (ohne Gewähr) bieten:

Name und Link Geltungsbereich Kündigungsfrist Kosten (monatlich) Besonderheiten
Sockel-Ticket KVV - - gilt nur Mo. - Fr. 18 - 6 Uhr,
Sa., So. und Feiertags ganztägig
Studikarte KVV semesterweise 35,92 €  
Deutschlandticket Deutschland monatlich 55,08 €
58,00 € (ab 01.04.2025)
 
D-Ticket JugendBW Deutschland monatlich (*) 36,50€
39,42€ (ab 01.04.2025)
nur für Studis unter 28

(*) Wer vor einer einmaligen Frist von 12 Monaten kündigt muss die Differenz zum Deutschlandticket nachzahlen (siehe FAQ auf der Seite des KVV).

Stand 02.01.2025

 

KVV Sockel-Ticket, Semesterticket und Anschlusstickets

Das Sockel-Studi-Ticket erlaubt es Studierenden mit Studierendenausweis und der KVV-Bescheinigung von Montag bis Freitag von 18:00 bis 06:00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig das gesamte KVV-Netz gratis zu befahren. Die KVV-Bescheinigung kann im Campus-Portal unter Studienbescheinigungen erstellt werden. Die Bescheinigung ist auch digital gültig.

Das Ticket wird über das Studierendenwerk bereitgestellt und über die Semesterbeiträge solidarisch finanziert. Aktuell werden 17,50 € hierfür veranlasst (Stand WS 24/25). Dieser Sockelbetrag kann für die Studikarte, ein KVV Semesterticket, angerechnet werden. Für unter 28-jährige liegt der Preis allerdings nur knapp unter dem des D-Tickets JugendBW. Es werden auch Anschlusstickets von umliegenden Verkehrsverbünden angeboten, die zur Studikarte dazugebucht werden können. Diese Kosten der Studikarte + Anschlussticket überschreiten aber in jedem Fall die des Deutschlandtickets / D-Ticket JugendBW.

 

Deutschlandticket, D-Ticket JugendBW und Deutschland-Semesterticket

Für unter 28-jährige Studierende, welche regelmäßig außerhalb der Randzeiten, bzw. außerhalb Karlsruhes, den ÖPNV nutzen, ist oftmals das D-Ticket JugendBW die kostengünstigste Option. Bis zum 31.03.2025 wird der Sockelbetrag von 17,50€ (s.o.) noch angerechnet, nach aktuellem Stand ist dies danach nicht mehr möglich - warum ist mir noch unklar.

Für Studierende wird mit dem Vollenden des 27. Lebensjahres nach Ansicht des Landes bzw. der Kommunen eine Grenze überschritten und man ist nicht weiter würdig Anspruch auf ein vergünstigtes Deutschlandticket zu haben. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Grenze aufgehoben wird, aber aktuell kommen hier entsprechende Mehrkosten auf euch zu.

Erleichterung könnte das Deutschland-Semesterticket bieten, hier gibt es keine Unterscheidung mehr nach Alter. Allerdings kann dieses von Studierendenschaften nur vollsolidarisch abgeschlossen werden und würde somit eine substantielle Erhöhung der Studierendenbeiträge bedeuten. Um finanzschwache Studierende vor einer Mehrbelastung zu bewahren, hat sich das Studierendenparlament daher in einem Beschluss am 05.12.2023 gegen die Einführung eines vollsolidarischen Semestertickets (zu den aktuellen Konditionen) positioniert. Sollten sich die Konditionen substantiell ändern, wird dieses Thema erneut bearbeitet werden.

 

Zurückerstattung des Sockelbeitrags für schwerbehinderte Studierende

Hierzu der relevante Auszug aus der Beitragsordnung des Studierendenwerks Karlsruhe (Stand WS 24/25):

»

§ 5 Stundung, Ermäßigung

1. [...]

2. Schwerbehinderten Studierenden, die wegen ihrer Behinderung zur kostenlosen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs berechtigt sind, wird auf Antrag und gegen Nachweis der für das Semesterticket erhobene Beitragsanteil zurückerstattet. Der Rückerstattungsantrag ist an das Studierendenwerk zu richten, er muss spätestens bis zum Ende des Semesters, für das der Beitrag entrichtet wurde, beim Studierendenwerk eingegangen sein.

«

Ansprechstellen des Studierendenwerks sind dieser Seite des Studierendenwerks zu entnehmen. Bei Problem kannst du dich auch an unser Chancengleichheitsreferat oder unsere Sozialsprechstunde wenden.

 

Bei sonstigen Fragen zur Mobilität und Inhalten dieser Seite wende dich bitte an das Referat für sozial-ökologische Transformation.