Richtlinien für Aushänge und Auslagen

Für Auslagen und Aushänge in der Mensa an den Stellen, die vom AStA betreut werden, gilt folgende Richtlinie:

Es wird zwischen Materialien, die alle Gruppen einhalten müssen, und die Gruppe selbst, die Auslegen/Aufhängen möchten unterschieden.

 

Grundsätzliche Voraussetzungen für alle Gruppen an die Materialien:

  • Die Unterlagen müssen zeitlich begrenzt sein / nur eine temporäre Gültigekeit besitzen. D.h. eindeutig für einen bestimmten Zeitraum gültig sein bzw. auf einen bestimmten Tag aufmerksam machen. Keine allgemeinen Info-Flyer.
  • Der Absender muss klar ersichtlich sein (Name & Adresse (URL oder Anschrift))
  • Es sollen hauptsächlich Projekte in Karlsruhe und Umgebung beworben werden.
  • Die Anzahl der unterschiedlichen Flyer pro Gruppe muss begrenzt sein.

 

 

Folgende Gruppen dürfen wie folgt auslegen (Bei Unklarheit -> AStA-Sitzung):

 

Ohne gesonderte Genehmigung auslegen dürfen:

  • VS-Gremien
  • Arbeitskreise (AKK, AK Studiticket...)
  • registrierte Hochschulgruppen
  • Sportgruppen am KIT
  • Karlsruher Museen und Theater

 

Folgende Gruppen können genehmigt werden, dafür müssen die beworbene Projekte regional und gezielt für Studierende sein. Wenn Studierenden lediglich eine von mehreren Zielgruppen darstellen, erfüllen sie nicht die Vorgabe. Die Genehmigung erfolgt über einen AStA-Referenten:

  • Karlsruher Vereine
  • KIT-Einrichtungen
  • Studierendenwerk
  • andere gemeinnützige Orgnisationen

 

Folgende Gruppen dürfen grundsätzlich nicht auslegen:

  • kommerzielle Anbieter
  • nicht regionale Vereine
  • Parteiwerbung
  • extremistische oder verfassungsfeindliche Gruppen

 

Für alle Unterlagen bzw. Gruppen, die nicht den o.g. Kriterien entsprechen, was nicht eindeutig ist oder Ausnahmen, müssen auf der AStA-Sitzung gesondert beschlossen werden.