Schon 2009, vor der Gründung des KIT, sprach sich die Studierendenschaft für eine Zivilklausel im KIT-Gesetz aus. Laut der damaligen Urabstimmung soll der Satz „Das KIT verfolgt nur friedliche Zwecke.“ ins Gesetz aufgenommen werden und in Streitfällen der KIT-Senat über die Durchführung von Forschungsprojekten entscheiden. Diese Position wurde durch das Studierendenparlament übernommen, jedoch fand die Zivilklausel ihren Weg nicht in der gewünschten Form ins KIT-Gesetz. Darin wurde in §2 Abs.