Änderung der Satzung: Gleichstellungsreferat
Antrag auf Änderung der Satzung
Liste unabhängiger Studierender (LuSt)
Liste für basisdemokratische Initiative, Studium, Tierzucht und Elitenförderung (Die LISTE)
§20 (4)
füge hinzu
„7. Die Frauenreferentin gemäß §25“
§23
ersetze „9. Frauen“ durch „9. Gleichstellung“
ersetze im letzten Satz „Frauen“ durch „Gleichstellung“
(NEU) „Die Referate Vorsitz, Finanzen, Gleichstellung und Ausländerinnen und Ausländer bleiben hiervon unberührt.“
§24 (1)
ersetze:
(ALT) „Die Regelungen dieses Paragraphen betreffen alle Referate außer dem Frauen- und dem Ausländerinnen- und Ausländerreferat. Die Besetzung dieser beiden Referate in den §§25 und 26 geregelt.“
durch
(NEU) „Die Regelungen dieses Paragraphen betreffen alle Referate außer dem Ausländerinnen- und Ausländerreferat. Die Besetzung dieses Referats ist in §26 geregelt.“
§24a
füge hinzu
„§24a Gleichstellungsreferat
Das Gleichstellungsreferat unterstützt Personen, die Benachteiligungen aufgrund Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität erfahren haben und ergreift Maßnahmen, um solche Benachteiligungen zu verhindern.“
§25 (1)
Streiche:
„Die Liste für die Urnenwahl wird gemäß §41(1), von einer zuvor stattfindenden Frauenvollversammlung benannt."
(NEU) „Das Frauenreferat wird außer im Falle eines konstruktiven Mißtrauensvotums der Frauenvollversammlung durch Urnenwahl besetzt. Wahlberechtigt sind alle weiblichen Mitglieder der Studierendenschaft. Gewählt ist die Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl, es gelten die Vorschriften des §51. Darüberhinaus regelt die Wahlordnung weitere Einzelheiten.“
§26 (1)
Streiche:
„Die Liste für die Urnenwahl wird von einer zuvor stattfindenden Ausländerinnen- und Ausländervollversammlung benannt.“
(Neu) „Das Ausländerinnen- und Ausländerreferat wird außer im Falle eines konstruktiven Mißtrauensvotums der Ausländerinnen- und Ausländervollversammlung durch Urnenwahl besetzt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Studierendenschaft, die eine andere Staatsangehörigkeit als die der Bundesrepublik Deutschland haben oder staatenlos sind. Gewählt ist die Bewerberin bzw. der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl, es gelten die Vorschriften des §51. Darüberhinaus regelt die Wahlordnung weitere Einzelheiten.“
§27 (4)
Ersetze durch:
(NEU)
„(4) 1/3 des Vorstandes kann gegen einen diskriminierenden Beschluss des Vorstandes ein Veto geltend machen. In diesem Falle muss das Studierendenparlament auf seiner nächsten Sitzung über diesen Punkt beschließen.“
§41 (1)
Ersetze
„Die Frauenvollversammlung stellt die Liste für die Wahl zur Frauenreferentin auf. Einem Antrag auf Nominierung muß stattgegeben werden. Sie“
durch
„Die Frauenvollversammlung“
(NEU) „Die Frauenvollversammlung kann die Frauenreferentin durch konstruktives Mißtrauensvotum abwählen. Dazu müssen 10% der weiblichen Mitglieder eine neue Frauenreferentin wählen. Ein konstruktives Mißtrauensvotum muß auf der Bekanntmachung als Tagesordnungspunkt für die Frauenvollversammlung aufgeführt sein.“
§56
Ersetze
„14. Januar 2009“
durch
„1. April 2011“