Anpassung Verfahren Senatswahlvorschlag
Das Studierendenparlament stellt nach folgendem Verfahren einen Wahlvorschlag für den KIT-Senat auf:
1. Der Wahlvorschlag soll aus mindestens 8 und höchstens 12 Kandidierenden bestehen, welche eine feste Reihenfolge haben.
2. Die Fachschaftenkonferenz kann dem Studierendenparlament 2 Personen vorschlagen, die in Fachschaften aktiv sind. Diese müssen unter den ersten 6 Kandidierenden gereiht werden, die erste der beiden Personen muss auf einem der ersten beiden Kandidierenden gereiht werden.
3. Das Studierendenparlament legt die Reihung unter Berücksichtigung der Vorschläge der Fachschaftenkonferenz fest.
4. Das Studierendenparlament soll sich auf eine Reihenfolge einigen. Ist das nicht möglich, werden die Plätze ausgehend von Platz 1 einzeln durch Wahl besetzt. Es gilt das Verfahren für Wahlen gemäß § 12 der Geschäftsordnung mit folgenden Maßgaben:
a. Der Wahlgang erübrigt sich, wenn nur eine Person für einen Platz vorgeschlagen wird.
b. Bei den Plätzen 2 und 6 erübrigt sich der Wahlgang ebenso, sofern der jeweilige Vorschlag der Fachschaftenkonferenz noch nicht berücksichtigt wurde.
c. Ab Platz 9 kann auf Antrag mit absoluter Mehrheit die Schließung des Wahlvorschlags beschlossen werden.
5. Das Studierendenparlament und die Fachschaftenkonferenz wirken auf eine angemessene Repräsentation nicht-männlicher Personen im KIT-Senat hin, der Wahlvorschlag soll diesbezüglich mindestens die Geschlechteranteile unter den KIT-Studierenden widerspiegeln.
Der so gebildete Wahlvorschlag wird durch die Studierendenschaft gemeinsam unterstützt. Das Ziel ist, dass die ersten 4 Personen als stimmberechtigte Mitglieder des KIT-Senats gewählt werden, die nächsten beiden Personen sollen im Nachgang an die KIT-Senatswahl als Gäste der Verfassten Studierendenschaft gewählt werden. Das Studierendenparlament wählt in der Regel nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse die beiden Personen mit den meisten Stimmen, die nicht bereits als stimmberechtigte Mitglieder oder als Gast des Vorstands dem KIT-Senat angehören als Gäste der Verfassten Studierendenschaft in den KIT-Senat.