Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstands
StuPa-Beschluss (VS) – 25. November 2021 - 19:13
Datum:
02.11.2021
Beschluss:
Die maximale Höhe der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstands wird auf 450 €
festgesetzt.
Die individuelle Höhe der Aufwandsentschädigung wird in Absprache zwischen dem jeweiligen
Vorstandsmitglied und dem Vorsitz festgelegt.
In strittigen Fällen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Begründung:
Beschluss-Themen: