Beschluss zur Struktur des Vorstands
Entsprechend Artikel 3 Abs. 2 der Satzung zur Änderung der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) vom 10.08.2021 (Amtliche Bekanntmachung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) Nr. 55 vom 11.08.2021) beschließt das Studierendenparlament
I. nach § 20 Abs. 1 S. 2 der Organisationssatzung in der Fassung der genannten Änderungssatzung
1. die Einrichtung der Referate
a. Äußeres und Hochschulpolitik,
b. Presse und Öffentlichkeitsarbeit,
c. Kultur,
d. Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit und
e. Unifest sowie
2. die Änderung der Bezeichnung des Referats „Inneres“ zu „Inneres – Gremien und Fachschaften“ und
II. nach § 20 Abs. 1 S. 4 der Organisationssatzung in der Fassung der genannten Änderungssatzung für die Referate folgende Größen festzulegen:
1. Vorsitz 1
2. Finanzen 3
3. Inneres – Gremien und Fachschaften 1
4. Hochschulgruppen 3
5. Soziales 2
6. Chancengleichheit 2
7. Internationales 1
8. Äußeres und Hochschulpolitik 2
9. Presse und Öffentlichkeitsarbeit 1
10. Kultur 1
11. Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit 3
12. Unifest 2
I. Durch die Neuregelung in der Satzung bestehen zunächst nur die Referate Vorsitz, Finanzen, Inneres, Hochschulgruppen, Soziales, Chancengleichheit und Internationales. Daher werden die üblicherweise bestehenden Referate Äußeres und Hochschulpolitik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Kultur sowie Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit eingeführt. Außerdem wird das Referat Unifest neu eingeführt um die Organisation des Unifests von der allgemeinen Kulturarbeit der Verfassten Studierendenschaft zu trennen. Das Referat Inneres erhält die Bezeichnung „Inneres – Gremien und Fachschaften“ um das Tätigkeitsfeld klarer zu umschreiben.
II. Die Größe der Referate ergibt sich aus der Zahl der an der Arbeit in den Referaten motivierten Personen und den darüber hinaus notwendigen Kapazitäten zur Erreichung der angestrebten Ziele.