Änderung der Geschäftsordnung der Vollversammlung (VVGO)

Datum: 
09.02.2021
Beschluss: 

Das Studierendenparlament beschließt gemäß § 13 Abs. 7 S. 1 der Organisationssatzung als Geschäftsordnung für die Vollversammlung die bisherige Geschäftsordnung mit folgender Änderung:

§ 1 Abs. 1 S. 1 und 2 der VVGO wird ersetzt durch:
"Die Einladung zur Vollversammlung wird mit einer Frist von einer Woche entsprechend § 40 Abs. 3 der Organisationssatzung bekanntgemacht."

Abstimmungsergebnis
Ja: 
19
Nein: 
3
Enthaltung: 
1
Beschluss-Themen: