Neuwahl des Fachschaftsvorstands der Fachschaft Architektur

Datum: 
02.03.2021
Beschluss: 

Das Studierendenparlament legt den Wahlzeitraum für
01.02.2021 durch die Fachschaftsversammlung der Fachschaft Architektur gemäß § 6 Abs. 7 der Fachschaftsordnung der Fachschaft Architektur ausgerufene Neuwahl gemäß § 40 Abs. 5 Organisationssatzung auf den 19. bis 21. April 2021 fest.

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
15
Nein: 
0
Enthaltung: 
2
Beschluss-Themen: