Änderung der Beitragsordnung (Zweitimmatrikulierte)
Ersetze § 5, (1) Satz 1 der Beitragsordnung der VS durch: Studierende, die an einer Kunst-, Musik oder Pädagogischen Hochschule in Karlsruhe ein künstlerisches oder ein pädagogisches Fach (Lehramt) studieren, am KIT ein zweites bzw. das wissenschaftliche Fach belegen und am KIT zweitimmatrikuliert sind, sind vom Studierendenschaftsbeitrag befreit; im Übrigen sind Befreiungen vom Studierendenschaftsbeitrag nicht vorgesehen.
Liebe Studierendenvertretung, im Zusammenhang mit den Regelungen der Beitragsordnung hat sich im Tagesgeschäft des Studierendenservice eine Fragestellung ergeben, die ggf. eine Änderung der Beitragsordnung erforderlich macht. Es geht um den Sachverhalt bezüglich Zweitimmatrikulationen. Zweitimmatrikuliert sind traditionell Lehramtsstudierende, die am KIT „nur“ für das zweit Fach eingeschrieben sind und die Semesterbeiträge an ihrer Ersthochschule entrichten. Eine Befreiung vom Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft in Höhe von 5,99 Euro ist gem. Beitragsordnung vom 6. Juni 2014 für diese Personengruppe nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass für eine Rückmeldung zum Studium am KIT ausschließlich ein Betrag von 5,99 Euro fällig werden würde. Bei nicht fristgerechter Durchführung der Rückmeldung fällt sodann die übliche Säumnisgebühr in Höhe von zusätzlich 15 Euro an. Der dann zu entrichtenden Gesamtbetrag wirkt im Gesamtzusammenhang unverhältnismäßig. Der für die Erhebung und Durchsetzung der Gebühr nötige administrative Aufwand ist ebenfalls unverhältnismäßig hoch. Da es sich um eine sehr geringe Fallzahl von weniger als einer Hand voll Studierenden pro Semester handelt, möchten wir anregen, diese Personengruppe durch Satzungsänderung von der Zahlung des Beitrags zur Verfassten Studierendenschaft zu befreien. Bitte besprechen Sie dieses Anliegen und wenden sich im Fall eines Beschlusses pro Satzungsänderung an Ihren Ansprechpartner der DE Recht.