ÄRa-Protokoll der Sitzung vom 31.03.2017
ÄRa-Protokoll (VS) – 3. July 2017 - 21:51
Datum:
31. March 2017
Protokoll
Sitzung des Ältestenrats am 31.03.2017 ====================================== Beginn: 20:08 Uhr Ende: 21:50 Ort: AStA-Büro in der Mensa Anwesend: Benjamin Lipp, Sebastian Schlund, Vera Schumacher, Jens Tamson, Moritz Kühner (ab 20:35) Abwesend: - Gäste: Simon, Joe (20:42 Uhr bis 20:51 Uhr) Protokoll: Benjamin Lipp Tagesordnung: ============= TOP 0 : Begrüßung und Berichte TOP 1 : Anfrage zu Aufklebern TOP 2 : Sonstiges Benutzte Abkürzungen: Abs. : Absatz ÄRa : Ältestenrat AStA : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (Vorstand der Studierendenschaft) HSG : Hochschulgruppe KIT : Karlsruher Institut für Technologie LHG : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg OSVS : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft StuPa : Studierendenparlament VS : Verfasste Studierendenschaft Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert. TOP 0: Begrüßung und Berichte ============================= Vera begrüßt die anwesenden Mitglieder des ÄRa und die Gäste. TOP 1: Anfrage zu Aufklebern ============================ ------ Anfrage: ich möchte mich gerne bei euch über den AStA beschweren. "___________ des asozialen Netzwerkes am Karlsruher Institut für Technologie (aNaKIfT)“ ist eine beim AStA registrierte HSG, somit stehen uns pro Jahr 100€ für Werbemittel zu. Wir waren heute auf Einladung bei der Sitzung des AStA anwesend um über unsere Aufkleberbestellung zu reden. Während zwei Motive zugelassen wurden, wurde es nicht erlaubt den Sticker "AStA KIfT" zu drucken (siehe anbei). Ich würde euch bitten, dass ihr da schlichtet. Meiner Meinung nach ist es nämlich nicht ok, dass der AStA uns in unserer freien Meinungsäußerung einschränkt. ------ * Im Protokoll der AStA-Sitzung vom 22.02.2017, TOP 7, „100€ für Hochschulgruppen“ wird unserem Verständnis nach nur geklärt, mit welchem Verfahren die 100 € vergeben werden. Der Beschluss ist, dass der Finanzreferent und das Innenreferat solche Anträge freigeben. Es wird nicht definiert, was passiert, sofern von ihnen ein Antrag nicht freigegeben wird. Dies ist im Moment mit dem Antrag von aNaKIfT der Fall. Link zum Protokoll: https://www.asta.kit.edu/de/asta/protokolle/2017-02-22-000000-protokoll-der-asta-sitzung-vom-22-februar-2017 * Im Protokoll der AStA-Sitzung vom 01.03.2017, TOP -1, „Gäste“ wird der Antrag konkret formuliert, aber kein Beschluss gefasst. Link zum Protokoll: https://www.asta.kit.edu/de/asta/protokolle/2017-03-01-000000-protokoll-der-asta-sitzung-vom-01-m-rz-2017 * Wir klären, welche Grundlage die 100 € haben, die HSGen pro Haushaltsjahr verwenden können: Im Haushalt ist ein Posten vorgesehen unter Zuschüssen, 15.000 €, mit dem Kommentar „HSG-Förderung“. Link zu den Haushalten: https://www.asta.kit.edu/de/studierendenschaft/finanzen/haushalt Daraus lässt sich kein Recht auf 100€ ableiten. §5(1) Satz 3 HSG-Ordnung besagt desweiteren: "Die Registrierung als Hochschulgruppe begründet keinen Anspruch auf die Gewährung einer finanziellen Unterstützung." (Konsens) * Es gibt in keinem Protokoll der AStA-Sitzung einen Beschluss zum Antrag von aNaKIfT, was das Verfahren erschwert. * Wir lesen in der Finanzordnung nach. Betroffen ist Paragraph §17, Zuschüsse. Absatz 4 beschreibt das Verfahren, das für den konkreten Fall angewandt werden muss. * Joe beantwortet uns Fragen zu den beiden betroffenen Protokollen. Zum Protokoll vom 22.02.2017: Es ging um das generelle Verfahren bei solchen Anträgen und nicht um den konkreten Antrag. Zum Protokoll vom 01.03.2017: Er hat das so gesehen, dass der Beschluss sowieso nicht durchgegangen wäre und ihn deswegen nicht durchführen lassen. +-----------------------------------------------------------+ | Der Beschluss der AStA-Sitzung vom 22.02.2017 zum | | Vorgehen zur Freigabe von Anträgen über Zuschüsse von | | 100 € für HSGn widerspricht §17 (2) Finanzordnung. | +-----------------------------------------------------------+ | Beschlossen mit (4/0/1) | +-----------------------------------------------------------+ Der AStA wird darüber informiert und aufgefordert, sich an das in der Finanzordnung definierte Vorgehen bei Zuschüssen zu halten. Wir empfehlen, dass der AStA eine Änderung des Protokolls vom 22.02.2017 vornimmt, um den Beschluss in TOP 7 besser verständlich zu machen. * Unserem Verständnis nach ist eine „unkomplizierte“ Freigabe der 100 € ohne über die AStA-Sitzung zu gehen nicht über die Zuschüsse möglich, eben wegen §17 (2) Finanzordnung. §17 (4) Finanzordnung besagt: "Anträge auf Zuwendungen sind an die Finanzreferentin zu stellen, welche die Anträge unverzüglich gemäß oben genannten Prüfungsregeln der Haushaltsbeauftragten, dem Vorstand der Studierendenschaft und gegebenenfalls dem Studienrendenparlament zuleitet. Die Antragsstellerinnen sollen ihren Antrag in den entsprechenden Gremien erläutern." * Das „unverzüglich“ in §17 (4) Finanzordnung bedeutet unserer Meinung nach: Ein Antrag auf Zuwendung soll bei Erhalt vom Finanzer weitergeleitet werden und aufgrund dessen im Normalfall auf der nächsten regulären Sitzung behandelt werden. Da die Antragsstellerinnen den Antrag erläutern sollen, sollten sie zu der entsprechenden Sitzung eingeladen werden. Das betrifft aber nur Zuwendungen und betrifft deshalb den aktuellen Fall nicht, da dies keine Zuwendung ist. (Konsens) §17 Finanzordnung ist bezüglich der Begriffe "Zuschüsse", "Förderung" und "Zuwendungen" unklar, aufgrund dessen lässt insb. der Titel "Zuschüsse" im Haushaltsplan großen Interpretationsspielraum. Zitat §5 (1) HSG-Ordnung: Registrierte Hochschulgruppen können beim Vorstand der Studierendenschaft Geld zur Unterstützung ihrer Arbeit beantragen. +-----------------------------------------------------------+ | Aus §5 HSG-Ordnung ergibt sich ein Antragsrecht für beim | | AStA registrierte Hochschulgruppen auf „Geld zur | | Unterstützung“. Berechtigte Anträge sind auf Sitzungen zu | | behandeln und nicht zu ignorieren. Insbesondere bietet | | der AStA laut §1 Satz 2 HSG-Ordnung strukturelle | | Unterstützung für Hochschulgruppen. Daraus ergibt sich, | | dass der Umgang des AStA mit diesem konkreten Fall | | satzungswidrig ist. | +-----------------------------------------------------------+ | Beschlossen (5/0/0) | +-----------------------------------------------------------+ Der AStA und der Antragssteller werden über die Beschlüsse informiert. Der AStA wird hiermit hart gerügt und getadelt. Vera schreibt entsprechende E-Mails. TOP 2: Sonstiges ================ Aufgrund der zu erwartenden größeren Änderung an ÄRa-Mitgliedern (3 Personen scheiden aus), setzt der aktuelle ÄRa keinen neuen Sitzungstermin fest.
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