ÄRa-Protokoll der Sitzung vom 03.07.2017

Datum: 
3. July 2017

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 03.07.2017
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Beginn: 20:30 Uhr
Ende: 21:30 Uhr

Ort: AStA-Büro in der Mensa
Anwesend: Moritz Kühner, Vera Schumacher, Jens Tamson, Benjamin Ross
Abwesend: -

Gäste: Lorenz (Wahlausschuss)
Protokoll: Jens

Tagesordnung:
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TOP 0 : Begrüßung und Sitzungsbegründung
TOP 1 : Anfrage zum Wahlventil
TOP 2 : Sonstiges

Benutzte Abkürzungen:   
    ÄRa     : Ältestenrat
    AStA    : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss 
              (Vorstand der Studierendenschaft)
    StuPa   : Studierendenparlament

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.

TOP 0: Begrüßung und Berichte
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Vera begrüßt die anwesenden Mitglieder des ÄRa und die Gäste.

Alle Mitglieder des ÄRa haben aufgrund der Dringlichkeit der Thematik der kurzfristigen Sitzung zugestimmt. 

TOP 1: Anfrage zum Wahlventil
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Anfrage: 
"mit großem Erstaunen musste ich und meine Kommilitonen feststellen, dass im Wahlventil des AStA, welches an allen Wahlurnen öffentlich ausliegt, bestimmten Listen  mehr Platz als anderen eingeräumt wird. Über den Inhalt lässt sich ebenfalls streiten. 
Ich frage mich, ob dies im Sinne der Gleichbehandlung und Fairness allen Listen ggü. ist. "

Wahlausschuss (Lorenz) berichtet: 

Bei Ausgabe der Urnen wurden Wahlventile nur herausgegeben unter der Auflage, dass die fraglichen Logos unkenntlich gemacht werden. Auf der Wahlwebseite befindet sich ebenfalls eine Version ohne Logos. Es wurden viele Ventile vorbereitet, bei denen die Logos bereits unkenntlich gemacht wurden. Das Ventil mit Logos in der Nähe der Urnen wurde verboten. Die Einhaltung dessen wurde stichprobenartig vom Wahlausschuss überprüft. Die Überprüfung erfolgte um ca. 15 Uhr, die Wahl war durch technische Probleme erst ab 12 Uhr möglich.

Der Wahlausschuss weist die Wahlleiter weiterhin ausdrücklich darauf hin, dass sie die Ventile entsprechend regelmäßig kontrollieren, auch das die Ventile geschlossen liegen bleiben müssen und keine Liste aufgeschlagen sein darf. Der Wahlausschuss kontrolliert die Wahllokale die restliche Wahlwoche über regelmäßig.

Problem ist:
Wahlordnung §18 Absatz 7 "Im Umkreis von zehn Metern um Wahlurnen ist jede Beeinflussung der  Wählerinnen untersagt; es dürfen nur vom Wahlausschuss genehmigte Informationen ausgelegt werden."

Bei der Anfrage lag ein Foto bei, auf dem im Umkreis von 10 Metern von der Mensaurne ein nicht geändertes Wahlventil lag, was wohl von den Auslagen der Mensa stammt. 

Orgasatzung §26 Absatz 2 "Erklärt der Ältestenrat die Anfechtung einer Wahl oder Abstimmung  für begründet, so veranlasst er die zur Behebung des Mangels erforderlichen Tätigkeiten. Kann der Mangel nicht behoben werden, so ist die Wahl oder Abstimmung ungültig und muss wiederholt werden."

Mit passend unkenntlich gemachten Logos dürfen die Ventile bei den Wahllokalen ausliegen. (Konsens)

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| Beschluss                                                 |
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| Wir empfehlen dem Wahlausschuss, die StuPa-Stimmen in der |
| betroffenen Mensaurne heute ungültig zu machen und die    |
| betroffenen  Wähler bestmöglich zu informieren, sodass    |
| sie die StuPa-Stimmabgabe von  heute wiederholen können.  |
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|                                   Beschlossen mit (4/0/0) |
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Die abgegebenen Fachschaftsstimmzettel bleiben gültig.

Der Wahlausschuss wurde direkt über die Entscheidung informiert. Der anwesende Wahlausschuss versichert sich schnellstmöglich darum zu kümmern.


TOP 2 : Sonstiges
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Wir planen keine nächste Sitzung.

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