Änderung der Wahlordnung

Datum: 
09.05.2017
Beschluss: 

Ändere Satz 7 §11 Wahlordnung zu:

7. Die Liste der Kandidatinnen muss folgende Angaben zu den
Kandidatinnen enthalten:

1. Laufende Nummer,
2. Vor- und Familienname ggf. Rufname,
3. Matrikelnummer,
4. Studiengang,
5. E-Mailadresse,
6. eigenhändige Unterschrift.

Die Kandidatinnen bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der
Daten sowie ihre Zustimmung, auf den Wahlvorschlag aufgenommen zu
werden. Eine Kandidatin darf nicht auf mehreren Wahlvorschlägen für
dieselbe Wahl aufgenommen werden.

7a.
Führt eine Kandidatin anstatt ihres Vornamens einen anderen Rufnamen,
soll der Wahlausschuss den Vornamen der Person nicht offenbaren und auf allen Wahlzetteln, Niederschriften und sonstigen Veröffentlichungen den Rufnamen benutzen.

§15(1).1:
15. Der Stimmzettel enthält:
füge den Satz hinzu: Falls ein Rufnamen angegeben wurde ist dieser anstatt des Vornamens zu verwenden.

Begründung: 

Die Wahlordnung in ihrer aktuellen Fassung setzt vorraus, dass
Kandidierende und Wählerinnen mit dem Namen, der in ihrem
(Studi-)Ausweis steht, im Wählerinnenverzeichnis geführt werden müssen.
Redaktionelle Korrekturen sind den Wahlleiterinnen erlaubt.

Bisher sieht die Wahlordnung keine Möglichkeit vor, einen anderen
Vornamen zu verwenden, was insbesondere bei Kandidaturen problematisch
ist, wenn Menschen nicht unter den Namen bekannt sind, unter dem sie
immatrikuliert sind. Da wir die OSVS gängig so auslegen, dass zur
Geschlechtsdefinition auch der Rufname gehört, wäre eine Ergänzung
sinnvoll, die genau das zulässt.

Leider ist eine solche Änderung nur für Kandidatinnen und nicht
unmittelbar für Wählerinnen hilfreich - zur Stimmabgabe ist ja weiterhin
die Vorlage der KIT-Card notwendig. Ein Wählerinnenverzeichnis, das zu
einer gegebenen Matrikelnummer verschiedene Vornamen ausweist, wäre
verwirrend - und würde die Wählerin am Ende auch nur outen. Diese
Änderung hilft also nur Kandidatinnen. Für Wählerinnen muss noch eine
gute Lösung gefunden werden.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
14
Nein: 
3
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: