Betriebshaftpflichtversicherung

Datum: 
12.07.2016
Beschluss: 

Die VS schließt mit der BGV die vorliegende Betriebshaftpflichtversicherung auf unbestimmte Zeit ab.

Begründung: 

Inhalt der Betriebshaftpflichtversicherung sind insbesondere:
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb der Körperschaft und der zur Erfüllung des Betriebszweckes erforderlichen Aufgaben und Tätigkeiten gem. § 2 der Satzung Stand 15. April 2016 insbesondere in den Bereichen
- Büro- und Verwaltungsbetrieb der Körperschaft sowie der ihr angeschlossenen – juristisch unselbständigen – Arbeitskreise und ca. 80 registrierten Hochschulgruppen in Räumlichkeiten des KIT
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit max. 1.000 Besuchern im Hörsaal (z.B. Lesungen, Vorträge, Podiumsdiskussionen etc. - keine Konzerte, Fachschaftsveranstaltungen o.ä)
- Unentgeltlicher Verleih von elektrischen Geräten (z.B. Beamer). Schäden an den Geräten sowie das Risiko der Entleiher sind nicht Gegenstand der Versicherung.
- Betrieb eines Fahrradcampus und einer Fahrradwerkstatt wo die Studierenden selbst ihre Fahrräder reparieren können
- Versichert sind Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers sowie der Mitglieder und Abgeordnete
- des Studierendenparlaments
- der Vollversammlung,
- des Vorstands,
- des erweiterten Vorstands,
- des Ältestets
- der Organe der Fachschaften gemäß § 29 der Satzung (Fachschaftsvorstand/Fachschaftssprecherinnen und Fachschaftsversammlung)
- Damit sind neben den VS-Gremien auch die HSG und die entsprechenden Veranstaltungen versichert, die im Rahmen der VS-Aufgaben stattfinden.
- Die Vertragsunterlagen werde ich auf der Sitzung aushändigen.
- Die Kosten für die Versicherung belaufen sich auf 720,- Euro pro Jahr.
- Der Vertrag verlängert sich automatisch jährlich und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende hin gekündigt werden.

Daniel Sobing erklärt seinen Antrag
Beim AKK geht das über die Versicherung des AKK
Wie sieht das aus wenn eine FS eine Veranstaltung im Auftrag der VS durchführt? Dann geht das über den FS-Verein
Man kann bei den Organe noch was ändern.
Daniel Sobing zahlt persönlich die Zeche wenn jemand die VS auf Schmerzensgeld verklagt und Recht bekommt weil er sein passives Wahlrecht nicht in Anspruch nehmen kann weil er nicht mit seinem Rufnahmen auf dem Wahlzettel stehen darf.
Matthias: Ist das Zeitkritisch.
Daniel Sobing: Wir haben im Augenblick keine Haftpflicht.
Janka: Wie sieht das mit Vergleichsangeboten aus?
Daniel: Wenn das StuPa das so beschließt ist das OK.
Wenn Alkohol im Spiel ist ist das nicht abgedeckt.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
14
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: