Protokoll der Sitzung vom 01.03.2016
ÄRa-Protokoll (VS) – 8. March 2016 - 11:16
Datum:
1. March 2016
Protokoll
Sitzung des Ältestenrats am 01.03.2016 ====================================== Beginn: 16:05 Uhr Ende: 18:30 Uhr Ort: AStA-Büro in der Mensa Anwesend: Alexis Kobrinski, Moritz Kühner (bis 17:00 Uhr), Bernhard Riester, Alexa Schnur, Vera Schumacher Abwesend: - Gäste: - Protokoll: Bernhard Riester Tagesordnung: ============= 0 : Begrüßung 1 : Berichte 2 : Vorgehen bei einem Antrag gemäß §3 "Rechte und Pflichten der Mitglieder" Abs. 4 OSVS 2a: Überprüfung der Antragsberechtigung bei Anträgen gemäß §3 Abs. 4 OSVS 2b: Öffentlichkeit der Liste der Antragsteller bei Anträgen gemäß §3 Abs. 4 OSVS 3 : Sonstiges Benutzte Abkürzungen: Abs. : Absatz ÄRa : Ältestenrat AStA : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (Vorstand der Studierendenschaft) FS : Fachschaft FSK : Fachschaftenkonferenz GeistSoz: Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften GO : Geschäftsordnung KIT : Karlsruher Institut für Technologie OSVS : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft StuPa : Studierendenparlament Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert. TOP 0: Begrüßung ================ Vera begrüßt die anwesenden Mitglieder des ÄRa. TOP 1: Berichte =============== Die Rechtsabteilung hat auf die Fragen zur Fachschaftsordnung GeistSoz geantwortet. Aus dieser Antwort geht für uns nicht klar hervor, ob die Satzung damit im Sinne der Rechtsaufsicht abgelehnt ist. Es besteht weiterhin Klärungsbedarf. Vera versucht Herrn Wittek per Telefon zu erreichen, um die offenen Fragen zu klären. Von der Datenschutzbeauftragten des KIT liegt weiterhin keine Antwort vor (siehe Protokoll vom 21.01.2016). Von FSK- und StuPa-Präsidium, sowie dem AStA kam noch keine Aussage, wie der konkrete Ablauf zur Prüfung und Veröffentlichung von Satzungen bzw. Satzungsänderungen ist. Wir laden FSK- und StuPa-Präsidium, sowie den AStA explizit zu einer der nächsten ÄRa-Sitzungen ein. TOP 2: Vorgehen bei einem Antrag gemäß §3 "Rechte und Pflichten der Mitglieder" Abs. 4 OSVS =========================================================================================== Dieser TOP wurde auf der letzten Sitzung vertagt. TOP 2a: Überprüfung der Antragsberechtigung bei Anträgen gemäß §3 Abs. 4 OSVS ====================================================================================== Es gab hierzu folgende Frage: "Wie kann das StuPa-Präsidium die Legitimität des Antrags bei Zweifel gegenüber dem StuPa belegen?" +-----------------------------------------------------------+ | Das StuPa-Präsidium ist vom StuPa gewählt und genießt | | dadurch dessen Vertrauen. Das StuPa kann das Präsidium | | jederzeit abwählen, falls dies nicht mehr gegeben ist. | | Deshalb muss das Präsidium nicht gegenüber den | | Abgeordneten belegen, dass der Antrag satzungskonform | | eingereicht wurde. Dies entbindet das Präsidium nicht von | | der Pflicht dies zu überprüfen. | +-----------------------------------------------------------+ | Beschlossen mit (5/0/0) | +-----------------------------------------------------------+ TOP 2b: Öffentlichkeit der Liste der Antragsteller bei Anträgen gemäß §3 Abs. 4 OSVS ===================================================================================== Die zweite offene Frage war: "Muss den Mitgliedern des Studierendenparlaments Einblick in die Liste der Antragssteller gewährt werden?" Es gibt keine Regelung in der Satzung, die den Abgeordneten ein Recht auf Einblick in die Liste von Antragsstellern gewährt. Da Anträge an das StuPa in Textform an das StuPa-Präsidium gerichtet werden müssen, sind diese Unterlagen des Präsidiums und nicht des gesamten StuPas (§9 Abs. 2 StuPa-GO). Laut StuPa-GO haben Abgeordnete das Recht, Einblick in die Unterlagen des Präsidiums zu nehmen (§6 Abs. 3 letzter Satz StuPa-GO): "Den Mitglieders des Studierendenparlaments ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen zu gewähren." Es gibt eine Diskussion über Datenschutz. Dieser gilt grundsätzlich auch für die Mitglieder der Studierendenschaft. Deshalb sind persönliche Daten grundsätzlich zu schützen, es sei denn es liegt eine konkrete Zustimmung der betroffenen Person vor, diese zu veröffentlichen. (Moritz geht) +------------------------------------------------------------+ | Im vorliegenden Fall sind bei Einsichtname durch ein | | Mitglied des StuPa die personenbezogenen Daten (Namen der | | Antragssteller) zu schützen. Falls personenbezogene Daten | | weitergegeben werden sollen, ist eine explizite | | Zustimmung der betroffenen Personen nötig. | +------------------------------------------------------------+ | Beschlossen mit (4/0/0) | +------------------------------------------------------------+ Das Mitglied der Studierendenschaft, das den Anfrage gestellt hat, wird von Vera informiert. TOP 3: Sonstiges ================ Die Amtszeit von Alexa, Alexis und Vera endet am 31.03.2016. Damit scheidet die Vorsitzende des ÄRa aus. Eine Lösung, dass dieses Amt nicht unbesetzt bleibt wird auf der nächsten Sitzung gesucht.
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