Protokoll der Sitzung vom 28.04.2015

Datum: 
28. April 2015

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 28.04.2015
===============================

Beginn: 9:10 Uhr
Ende: 10:45 Uhr

Anwesend: Vera Schumacher, Noah Fleischer, Sarah Puch
Abwesend: Alexa Schnur
Gäste: Oliver Queisser, Ben Kobrinski, Manuel Kaiser, Julia Eberwein

Protokoll: Sarah Puch

Tagesordnung:
Top 0 Begrüßung
Top 1 Fachschaftsordnung Mach Ciw
Top 2 Anfrage aus der Studierendenschaft I
Top 3 Anfrage aus der Studierendenschaft II
Top 4 Anfrage aus der Studierendenschaft III
Top 5 Anfrage aus der Studierendenschaft IV
Top 6 Anfrage aus der Studierendenschaft V
Top 7 Anfrage aus der Studierendenschaft VI
Top 8 Anfrage aus der Studierendenschaft VII
Top 9 Sonstiges


Top 0 Begrüßung
==============
Begrüßung aller Anwesenden.

Top 1 Fachschaftsordnung Mach Ciw
============================
Oliver von Mach Ciw berichtet:
* §3(3)b wurde angepasst.
* §4(7) Neuwahlen wurden angepasst. Hier muss nur §7 Organsisationssatzung in Wahlordnung geändert werden.
* §6(11) Hier gibt es keine Konflikte. Dies wurde mit der Haushaltsbeauftragten geklärt.
* §7(2) wurde geändert und allgemeiner Haushalt durch FSK-Verteilungsschlüssel ersetzt

Anmerkung vom Ära: Für die Freigabe von Fachschaftsausgaben gibt es keine festen Regeln in der Finanzordnung. §15 (2) und (4) gelten nicht für Fachschaften. Mit der Regelung im Fall von MachCiw kann der Finanzreferent alles entscheiden, z.B. ab welcher Geldhöhe die Sitzung beschließen muss.

Die anderen Fachschaften werden hierauf hingewiesen, damit sie ggf. konkrete Regelungen in ihre Ordnungen schreiben können, da §15 (2) und (4) Finanzordnung durch §16 (2) nicht für Fachschaftsfinanzen gelten. Um unnötigen Arbeitsaufwand zu vermeiden, freut sich die Haushaltsbeauftragte über eine vorherige Absprache. (haushalt@asta-kit.de)

Einzelsatzung §2(1) c VIII (Bestimmung des Beauftragten für Finanzen) steht in Widerspruch zu §6(1) Gemeinsame Ordnung, falls mit Finanzreferat und Beauftragtem für Finanzen die gleiche Funktion gemeint ist. Es wird erklärt, dass es sich um zwei verschiedene Referenten handeln können soll. Gem. Finanzordnung ist der "Beauftragte für Finanzen" (§16(3) FO) zuständig für die Fachschaftsfinanzen. Gem. Fachschaftsordnung ist der "Finanzreferent" zuständig für die Fachschaftsfinanzen. Es muss sich also um die gleiche Person handeln. 
Diese Konstruktion ist wohl aufgrund von Verwirrungen entstanden. 
Lösungsvorschlag: §2(1) c VIII in beiden Einzelordnungen streichen und einen Verweis auf §16(3) FO in §6 (11) a einfügen.

Auch die Haushaltsbeauftragte äußert sich zu dem Thema: Sie braucht auf jeden Fall ein Protokoll oder eine Bevollmächtigung, in dem eindeutig steht, wer berechtigt ist Unterschriften zu tätigen.

Der Ära bedankt sich für die konstruktive und gute Zusammenarbeit.

Top 2 Anfrage aus der Studierendenschaft I
=================================
Die vom letzten Mal vertagte Anfrage wird weiter besprochen.

Staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein ->
Pflicht gegen Rassismus
Recht auf Meinungsfreiheit

Partikular Interesse → §65(2) 2 LHG mit §2(1) LHG, §2(4) LHG
Situation von ausl. Studierender. KIT hat viele ausl. Studierende (Statistik aus dem WS 12/13 https://www.kit.edu/downloads/Statistik_WS12.pdf). Die gesamt Studierendenschaft profitiert durch die Kulturelle Vielfalt. 
Ein positives gesamt politisches Klima ist daher für die Aufgaben und Interessen der Studierendenschaft förderlich.

Parteipolitische Neutralität
Kargida und Pegida Karlsruhe sind weder eine religiöse oder eine weltanschauliche oder eine politische Partei. Durch das Gebot der parteipolitischen Neutralität sind nur politische Parteien im Sinne ihrer herausgehobenen Stellung im Grundgesetz geschützt. Der Antrag verstößt damit nicht gegen eine religiöse oder eine weltanschauliche oder eine politische Neutralität.

§2(4) ivm. §65(2) 2 LHG Toleranz Forderung → Diese Forderung ist klar.

Interpretationsfreiheit des StuPas
Pegida und Kargida sind nirgends abschließend definiert. Die Ausgestaltung des Antrags zeigt, dass das StuPa Pegida als rassistische Gruppierung sieht
Recherchen und Indizien die für die rechtsradikale Charakterisierung von Kagida vorgetragen worden sind: durch eigene Beobachtung, Äußerung in der Öffentlichkeit, Eingeladene bekannte Rechte Redner, Äußerungen von OP Mentrup, Teilnahme bekannter Rechtsradikaler als Ordner bei Demos, rechtsradikale Parolen auf Demo wurden toleriert
Dagegen: Offizielle veröffentlichen Stellungnahmen der Demoorganisationen weisen geringen Tendenzen zum Rassismus auf.
(19 Punkte Pegida : www.lvz-online.de/f-Download-d-file.html?id=2942 )
Auf Basis dieser Indizien steht es dem StuPa frei den vorgenommenen Zusammenhang zwischen Kargida und Rassismus herzustellen.

Politische Bildung
Rede von Frau Bauer: Drucksache DRS 15/6690-1 vom 16.04.2015: In ihrem Statement im Landtag gesteht Ministerin Bauer der VS im Rahmen politischer Bildungsarbeit zu, sich zu kontroversen gesellschaftlichen Fragen zu äußern. Dabei ist das Gebot der weltanschaulichen, religiösen und parteipolitischen Neutralität zu wahren.
Der Antrag in Verbindung mit der Begründung und der Diskussion im Parlament kann daher als politische Bildungsarbeit gesehen werden.

Abstimmung: Ist die Partei politische Neutralität nicht gewährleistet und liegt eine Überschreitung der Aufgaben gem. LHG oder Organisationssatzung vor?
Ja/Nein/Enthaltung: 0/3/0

Der Beschluss wird nicht aufgehoben.

Top 3 Anfrage aus der Studierendenschaft II
=================================

"Hochschulgruppenordnung:
Der AStA lässt Hochschulgruppen am KIT zu, obwohl diese nicht mit der Hochschulgruppenordnung vereinbar sind. Bspw. 
Leo Hochschulgruppe Karlsruhe - Nimmt nur Studierende bis 30 Jahre auf. (siehe Wiki - Leo Club) 
AEGEE - nur bis 35 Jahre (siehe Satzung AEGEE Karlsruhe)
IACES LC Karlsruhe e.V. - nur Studierende des Bauingenieurswesens (siehe Eigen Darstellung)
Forum Informationswirtschaft e.V. - da kann man nur Alumni werden wenn man einen Abschluss in Informationswirtschaft hat (siehe SATZUNG 2013 war die Satzung noch auf Studierende der Informationswirtschaft beschränkt) "

Anfrage vertagt. Wir müssen dafür erst die HSG-Satzungen lesen. Das war aufgrund der sehr kurzen Vorbereitungszeit nicht möglich. Die Anfrage wird nächste Woche behandelt.

Top 4 Anfrage aus der Studierendenschaft III
==================================
Anfrage: "Anwesenheit zur AStA-Sitzung:
Teilweise erscheinen die AStA-Referenten nicht zur AStA-Sitzung. Ist eine Anwesenheistpflicht nicht gegeben?"

Keine Ordnung oder Satzung der Studierendenschaft sieht eine Anwesenheitspflicht für Mitglieder des Vorstands auf AStA-Sitzungen vor. Auch eine Pflicht Sitzungen durchzuführen ist für den AStA, im Gegensatz zu anderen Gremien, nicht vorgeschrieben. Es steht dem AStA frei gemäß §19 (2) der Organisationssatzung seine laufenden Geschäfte in eigener Verantwortung im Rahmen der legislativen Beschlüsse der Studierendenschaft selbstständig festzulegen. Gemäß §4 (2) und (3) der Organisationssatzung müssen stattfindende Sitzungen Organen jedoch öffentlich tagen und protokolliert werden. 

Top 5 Anfrage aus der Studierendenschaft IV
=================================
Anfrage: "Protokolle StuPa:
Die Fristen für Veröffentlichung werden nicht eingehalten. Eine Pflicht zur Veröffentlichung ist nach http://www.asta-kit.de/umodell/stupa/go#SECTION000180000000000000000 unter §17 (4) gegeben. Frist zur Genehmigung ist unter §17(3) gegeben siehe "Das Protokoll ist auf der nächsten Sitzung des Studierendenparlaments zu genehmigen." Daher sind mehrere Monate inakzeptabel."

Antwort: Der Ältestenrat verweist auf das Protokoll der Ära-Sitzung vom 16.04.2015. Eine ähnliche Anfrage wurde bereits auf dieser Sitzung beantwortet.

Top 6 Anfrage aus der Studierendenschaft V
==================================
Anfrage: "Unterstützung von Aktivitäten ausserhalb der Hochschule
Der AStA entscheidet über seinen untergeordneten Verein SSV, dass politische Arbeit in Bamberg finanziell unterstützt wird. siehe http://www.asta-kit.de/asta/protokolle/2015-02-18-protokoll-der-asta-sitzung-vom-18-februar-2015"

Vertagt auf Grund zu kurzer Einarbeitungszeit.

Top 7 Anfrage aus der Studierendenschaft VI
==================================
Anfrage: "Mitglieder des Stupa nicht klar.
Auf der offiziellen Seite des Stupas http://www.asta-kit.de/studierendenschaft/stupa steht nur eine veraltete Liste der Mitglieder des StuPas bspw. M. Bölz. Eine Auflistung aller gültgigen Vertreter ist nicht veröffentlicht und somit für die Studierendenschaft nicht transparant."

Antwort: Die Führung einer öffentlichen Liste der StuPa-Mitglieder ist in der Organisationssatzung der Studierendenschaft nicht vorgeschrieben. Nur die Wahlergebnisse müssen gemäß §23 Wahlordnung der Studierendenschaft veröffentlicht werden. Die Anregung die aktuelle Mitgliederliste öffentlich zu führen kann jedoch durch jedes Mitglied der Studierendenschaft an das StuPa-Präsidium herangetragen werden.(stupa-praesidium@asta-kit.de).

Top 8 Anfrage aus der Studierendenschaft VII
===================================

Anfrage: "Es ist - mindestens bei uns - geregelt, dass die VV aus den Anwesenden ETECs besteht. Selbiges gilt für die Sitzung. Beide sind Organe der VS im Sinne der OSVS.
Schließe ich daraus, dass ein Mitglied des Ära nicht auf die Sitzung und VV seiner FS gehen darf, weil er damit automatisch Teil eines Organs wird, was ein Ära nicht sein darf?
Es scheint mir weit her geholt, dennoch finde ich keine Unterscheidung zwischen der Teilnahme an der Sitzung, wo ein einzelner ein recht wenig Stimmgewicht hat und z.B. unserem Rechnerreferant, wo ein einzelner zwar mehr Stimmgewicht hat, aber das Stimmgewicht "keinen Wert" hat, da nichts wegbahnendes auf solchen Sitzungen bestimmt werden kann.
Bei den Referaten (nach ETEC-Ordnung) bin ich mir ziemlich sicher, dass es als Mitglied des Ära nicht möglich ist sich (offiziell) einzubringen. Bei den Sitzungen bin ich mir da nicht mehr so ganz sicher. Ein Unterschied ist natürlich das in das Organ gewählt werden, aber das wird nicht genannt. Es kann aber über "und nicht dafür kandidieren" in §24 (3) implizit angenommen werden, es steht da aber nicht wirklich drin."

§4(1) 1 ivm. §11 und §24(3) sind auf den ersten Blick widersprüchlich.
Manuel: In §32(6) LHG sind ausdrücklich gewählte Mitglieder erwähnt.
 
Dieser Top wird vertagt und die Ära-Mitglieder sind beauftragt sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.

Nächste Sitzung als Top: Kompetenzen des Äras, Unklarheiten bzgl. Aufgaben des Ära

Top 9 Sonstiges
============
Nächste Sitzung am 7.5.2015 ab dem 3. Block im AStA.





Dateien: