Protokoll der Sitzung vom 16.04.2015

Datum: 
16. April 2015

Protokoll

Sitzung des Ältestenrates am 16.04.2015
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Beginn: 15:40 Uhr
Ende: 19:00 Uhr

Anwesend: Sarah Puch, Vera Schumacher, Noah Fleischer

Gäste: Moritz Kühner, Julia Eberwein, Jan Senger,Philipp Glaser, Michael Tänzer, Hennrik Schürmann, Michael Schiffner, Manuel Kaiser, Johannes Janosovits

Protokoll: Sarah Puch

Tagesordnung
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Top 0 Begrüßung
Top 1 Wahl Vorsitz
Top 2 Protokoll Januar
Top 3 Fachschaftsordnung von MachCiw
Top 4 Fachschaftsordnung von ETIT
Top 5 Anfrage I
Top 6 AnfrageII
Top 7 Finanzordnung
Top 8 Sonstiges


Top 0:Begrüßung
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Alle Anwesenden werden Begrüßt

Top 1 Wahl Vorsitz
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Wahl des Vorsitz: Sarah wird einstimmig gewählt.

Top 2 Protokoll Januar
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Beim Protokoll vom Januar bestand noch Klärungsbedarf. Es wurde entsprechend angepasst. Es kann nun veröffentlicht werden.

Top 3 Fachschaftsordnung von MachCiw
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Der Ältestenrat liest die gemeinsame Fachschaftsordnung MachCiw durch.

In §3(3) b steht, dass Gäste zugelassen werden können. Dies widerspricht der Organisationssatzung §4(2): Danach müssen alle Sitzungen öffentlich sein. Die Formulierung, dass Menschen ausgeschlossen werden, ist möglich. Siehe dazu Organsisationssatzung §4(2).

§4(7): Die Fristen entsprechen nicht den Fristen der Wahlordnung. (SieheWahlordnung §7)

Hinweis: §5(29 b: Hier ist jetzt eine realtive Mehrheit vorgesehen. Vielleicht ist hier die absolute Mehrheit gewollt.

§6(11): Hier sollte man überprüfen ob es nicht der Finanzordnung widerspricht. Es könnte zu einem Konflikt kommen. (z. B. Einhaltung des 4-Augen Prinzips)

§7(2) muss an die Finanzordnung angepasst werden. Der Inhalt ist veraltet und damit ungültig. (§3 Finanzordung als Inspiration)
In 7(2) steht bei MachCiw, dass der Finanzreferent die Haushaltserstellung verantwortet. ggf. liegt diese Verantwortung aber bei der Haushaltsbeauftragten.

Dem Ära ist leider nicht bekannt in welchem Entscheidungsstadium sich die Satzung befindet, da es keine (vorläufigen) StuPa-Protokolle gibt.
Darum kann der Ära nichts feststellen, wird die FS aber über die Entdeckungen informieren.


Top 4 Fachschaftsordnung von ETIT
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Vertagt

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Der Ära macht eine 30 minütige Pause
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Top 5 Anfrage I
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Anfrage aus der Studierendenschaft:

"Beschluss des StuPa
Sinngemäß:Der AStA verurteilt Pegida und ruft zur Gegendemonstrationauf.
Leider liegt mir noch kein fertiges Protokoll vor, sodass ichden genauen Wortlaut nicht kenne.
§65 des LHG beschränkt dieAufgaben des Vorstands auf "die Wahrnehmung derhochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie dersozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange derStudierenden."
Inwieweit gehört eine Verurteilung von Pegida und ein Aufruf zur Gegen-Demo zu diesen Aufgaben?"

-> Frage: Ist die politische Neutralität gewährleistet und liegt eine Übschreitung der Aufgaben gem. LHG oder Organisationssatzung vor.

Generell: Leider liegt dem Ära das entsprechende StuPa-Protokoll nicht vor. Darum wird der Ära präventiv über dieses Thema reden. Laut anwesenden StuPa-Abgeordneten wurde der Beschluss wie in der Einladung verschickt beschlossen.

StuPa-Beschluss gemäß StuPa-Einladung:

"Die Studierendenschaft des KIT verurteilt die Karlsruher Ableger der Pegida-Bewegung "Kargida und"Pegida-Karlsruhe". Rassismus und Anti-muslimische Hetzehaben haben weder in einer weltoffenen Universitätsstadt, noch sonstirgendwo etwas zu suchen. Der AStA wird dazu aufgefordert die Gegendemonstrationen geeignet zu bewerben. 
Begründung: Die "Spaziergänge"v on Pegida-Karlsruhe sollen in den nächsten Wochen noch mindestens zwei Mal stattfinden. Schon die ersten beiden "Spaziergänge" der Nazis haben gezeigt, dass dort keinesfalls die viel beschworene Mitte der Gesellschaft marschiert, sondern eben stramme Nazis. Dies wird klar wenn dort Parolen wie "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus.", "Frei,sozial und national" oder "Antifa, Hurensöhne" gegröhlt werden.Unter den Teilnehmer*innen finden sich unter anderem Hooligans, die schon auf HoGeSa-Demos aufgefallen sind, von denen es vielen auch offensichtlich nicht reicht, friedlich ihre menschenverachtenden Parolen kund zu tun. Die Studierendenschaft muss zeigen, dass Rassismus, Faschismus und Hetze gegen Muslima und Muslime, Flüchtlinge und Minderheiten in Karlsruhe nicht toleriert werden."

Es werden die Paragraphen §65 (3) LHG  (Auszug aus den Aufgaben der Studierendenschaft) und §2(4) LHG (Auszug aus den Aufgaben der Hochschule) vorgelesen.
Außerdem werden Auszüge aus der Gesetzesbegründung des VerfStG dazu verlesen.

Es folgt eine Diskussion. Es wurden hauptsächlich die folgenden Punkte erwähnt:

* Paragraph §65 (2) Punkt 3 StaatsbürgerlichesVerantwortungsbewusstsein: Wie ist das in diesem Fall zu verstehen? Problem: Gegen Rechtsextrimisus und für Meinungsfreiheit
* Drucksache: Anhörungsentwurf Gesetz zur Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung: Zu §65(4) Partikular Interesse → §65(2) 2 LHG in Verbindung mit §2(1) LHG, §2(4) LHG → In wie weit haben wir dieses Interessen vorliegen?
* §65(4) LHG Parteipolitische Neutralität → wurde sie verletzt?
* §2(4) ivm. §65(2) 2 LHG Toleranz Forderung → Diese Forderung ist klar.
* Interpretationsfreiheit des StuPas
* Pegida und Kargida sind nirgends abschließend definiert. Die Ausgestaltung des Antrags zeigt, dass das StuPa Pegida als rassistisch einstuft.
* Politische Bildung → In wie weit kann man hier von Politischer Bildung reden?

Der Top wird vertagt. Die nächste Sitzung wird so bald wie möglich einberufen, um eine Entscheidung zu treffen. Bis dahin werden die diskutierten Punkte vom Ära ordentlich zusammengeschrieben.


Top 6 Anfrage II
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Anfrage aus der Studierendenschaft:

"Protokolle der StuPa-Sitzungen:
Desweiteren bitte ich zu prüfen, ob ein Verstoßgegen die GO des StuPa (§17) darin besteht, dass Protokolle aus dem Jahr 2015 noch nicht auf der AStA-Homepage veröffentlicht wurden bzw. evtl. noch gar nicht fertig sind. "

Nach §4 (3) Organisationssatzung sind über die Sitzungen der Organe der Studierendenschaft Protokolle zu führen uns zu veröffentlichen. Genaueres regelt die jeweilige Geschäftsordnung. Nach §17(2) der StuPa-Geschäftsordnuzng muss das Protokoll bis zur nächsten Sitzung, spätestens aber drei Wochen nach der Sitzung fertig gestellt und unterzeichnet sein. Nach §17(5) GO gilt zusätzlich: "Eine vorläufige unverbindliche und vertrauliche Version des Protokolls ist allen Mitgliedern des Studierendenparlaments unmittelbar auf Anfrage, spätestens aber drei Tage nach der Sitzung, zur Verfügung zu stellen."

Der Ältestenrat stellt fest: Das StuPa-Präsidium hat mehrfach gegen die Organisationssatzung in Verbindung mit der GO des StuPa verstoßen. Es hat diesen Mangel schnellst möglich zu beheben.


Top 7 Finanzordnung 
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Dieser Top wird vertragt. Dem Ära liegt die Satzungsänderung nicht vor, in der beschlossen wird, dass die Finanzordnung durch den Ära geprüft wird.

Top 8 Sonstiges
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Für nächste Woche soll ein Termin festgelegt werden.
Die Dokumetation wird mit dem heutigen Tag radikal reformiert und verbessert.
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