Ein­satz von freier Soft­ware

Date: 
Tues­day, 14. Jan­u­ary 2003
Ja: 
12
Nein: 
0
En­thal­tung: 
4
Beschluss: 

Das StuPa un­terstützt die Idee freier Soft­ware gemäß der De­f­i­n­i­tion der Free Soft­ware Foun­da­tion (http://​www.​fsf.​org/​philosophy/​free-​sw.​de.​html), denn freie Soft­ware uterstützt un­serer Mei­n­ung nach in prak­tis­cher Hin­sicht die Ein­rich­tung sta­biler, sicherer Sys­teme zu einem guten Preis-Leis­tungs-Verhältnis; darüber hin­aussteht sie aber auch für einige Tu­gen­den, die sich ebenso in der Studieren­den­vertre­tung wider­spiegeln:

  • En­gage­ment und Ein­satz ohne Prof­it­denken
  • Hilfe un­tere­inan­der durch Ver­net­zung und gegen­seit­ige Bere­it­stel­lung von Know-How
  • Flex­i­bilität und Unabhängigkeit

Der UStA sollte daher bei zukünfti­gen An­schaf­fun­gen im Bere­ich der Soft- und Hard­ware [4] freie Soft­ware bevorzugt be­han­deln und auf pro­prietäre Lösun­gen nur im Not­fall zurück­greifen.

Auch wenn freie Soft­ware kosten­los erhältlich ist, sollte der UStA die En­twick­lung freier Soft­ware fi­nanziell un­terstützen, z.B. durch Spenden.

Falls für die UStA-Ar­beit en­twick­elte Soft­ware veröffentlicht wird, so muss dies unter einer freien Lizenz gemäß der De­f­i­n­i­tion der Free Soft­ware Foun­da­tion (http://​www.​gnu.​org/​licenses/​license-​list.​html) veröffentlicht wer­denm außer das StuPa entschei­det im Einzelfall etwas an­deres [3].

Der UStA sollte dieses Ver­hal­ten auch bei an­deren Ein­rich­tun­gen und Or­gan­i­sa­tio­nen fordern und fördern, z.B. bei der Uni­ver­sität Karl­sruhe, der lak Baden-Würt­tem­berg und dem fzs.

[3] Das gilt natürlich nur für Soft­ware, deren Copy­right beim UStA liegt.

[4] Im Antrag ist sonst nur von Soft­ware die Rede, aber auch Hard­ware-Entschei­dun­gen bee­in­flussen die Möglichkeiten des Ein­satzes von freier Soft­ware. Beispiele sind Win­modems und so­ge­nan­nte GDI-Drucker.