Protokoll der Sitzung vom 14.05.2012
Datum:
14. May 2012
Protokoll
Protokoll der Sitzung des Ältestenrates vom 14.05.2012 Anwesend: Philipp, Arthur, Julian, Florian, Richard Gast: Sarah Puch (ab 19:00) Protokoll: Richard, Julian Beginn: 18:15 Tops: 1) Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2) Antrag auf Aufhebung eines satzungswidrigen Beschlusses 3) Anfrage Präsidium des Studierenparlaments 4) Sonstiges 1) Richard begrüßt die Anwesenden und die Tagesordnung wird per Akklamation genehmigt. 2) Der Beschluss des Studierendenparlaments vom 08.05.2012 zum Tagesordnungspunkt "11. Hinzuziehung von Referenten" ist aufgehoben. Begründung: Hinzugezogene ReferentInnen werden einzelnen gewählt entsprechend §13 Nr 6 i.v.m. §12 Geschäftsordnung des Studierendenparlaments in der Fassung vom 14 Dezember 2011. Vor der Änderung der Satzung am 02.11.2010 waren hinzugezogene ReferentInnen Teil des Vorstandes und daher galten alle Regeln der Vorstandswahlen. Durch die Änderung wurden diese aus dem Vorstand ausgeschlossen. Dadurch entstand die aktuelle Uneindeutigkeit der Satzung. Die einzige Intention der Änderung damals war es, die hinzugezogenen ReferentInnen aus dem Vorstand auszuschliessen, jedoch sollten diese weiterhin gewählt werden. Der Ältestenrat beantragt gemäß §31 Abs 1 der Satzung folgenden TOP in der nächsten Sitzung des Studierendenparlaments: Aufhebung eines satzungswidrigen Beschlusses - Bericht des Ältestenrats Beschluss: 5 Stimmen dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen. Der Ältestenrat stellt fest: Es gibt keine klare Trennung zwischen den Rechten und Pflichten eines hinzugezogener ReferentInnen und ReferentInnen, die Teil des Vorstandes sind. Der Ältestenrat empfiehlt dem Studierendenparlament abzuwägen, ob Aufgabenbereiche von hinzugezogenen ReferentInnen erledigt werden können oder ob sie integraler Bestandteil des Aufgabenbereiches des Vorstandes sind. Für solche Fälle sieht die Satzung die Änderung der Vorstandsstruktur vor. 3) Das Präsidium des Studierendenparlaments fragt an, wie die Einladungsfrist der Satzung auszulegen ist. In der Satzung wird bei den Fristen nicht zwischen Werktagen und Tagen allgemein unterschieden. Der Ältestenrat stellt fest: Jeder Tag, egal ob Werktag oder nicht, wird hierbei als Tag im Sinne der Satzung zu verstehen. Soll eine Sitzung an einem Dienstag stattfinden, so muss die Einladung spätestens am vorhergehenden Samstag verschickt worden sein. Beschluss: 5 Stimmen dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen. 4) Sonstiges Nichts Ende: 19:41
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