Erweiterungen zu öffentlicher Einladung und redaktionelle Änderungen der Stupa GO

Datum: 
11.03.2025
Beschluss: 

Das StuPa möge die StuPa-GO wie folgt ändern:
1.) §1 Abs. 1: füge hinzu: 6. Alle Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft nach Maßgabe von §3 Abs. 3“

2.) ändere §1 Abs. 2 zu: 2) Für Sitzungstermine in der Vorlesungszeit ist mit einer Frist
von 4 Tagen einzuladen. In der vorlesungsfreien Zeit ist mit einer Frist
von 6 Tagen einzuladen. Die Frist beginnt mit der Einladung an die nach
§ 1 Absatz 1 einzuladenden Personen.

3.) ändere §1 Abs. 3 zu: (3) Das Studierendenparlament tagt in der Regel in der Vorlesungszeit alle 14 Tage, gemäß § 17 Absatz 4 Satz 1 Organisationssatzung jedoch mindestens einmal pro Monat. Die vorläufigen Sitzungstermine werden vom Präsidium vorgeschlagen und sollen zu Beginn der Amtsperiode vom Studierendenparlament festgelegt werden. Dem Präsidium obliegt gemäß § 17 Absatz 2 Organisationssatzung die Einberufung der Sitzungen. Die Sitzungstermine werden vom Präsidium auf einer geeigneten öffentlich zugänglichen Website der Verfassten Studierendenschaft nach der konstituierenden Sitzung veröffentlicht.

4.) Füge hinzu: §4 Abs. 5: „ Ausgenommen von §4 Abs. 2 sind Sondersitzungen.“.

5.) füge hinzu:
§2 Abs. 4: „Nach der Fragestunde der Öffentlichkeit, muss eine Feststellung der Beschlussfähigkeit und anschließend eine Feststellung der ordnungsgemäßen, öffentlichen Einladung nach §1 Abs. 1 und 2, §2 Abs. 1 sowie §3 Abs. 3 durch das Präsidium stattfinden. Alle Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft können bei begründetem Verdacht, einer nicht ordnungsgemäßen, fristgerechten und öffentlichen Einladung, hierzu Einspruch erheben. Sollte dies nach Feststellung durch das Präsidium nicht gegeben sein, so muss die Sitzung durch das Präsidium oder das Studierendenparlament, so muss die Sitzung durch das Präsidium geschlossen werden, ohne Behandlung der restlichen Tagesordnungspunkte. Für die nächste Sitzung muss mit allen Tagesordnungspunkten dieser Sitzung eingeladen werden.“
§3 Abs. 3: „Um die Öffentlichkeit herzustellen, ist die Einladung inklusive der vorgeschlagenen Tagesordnung, allen Anträgen nach §2 Abs. 1 und Wahlen auf einer öffentlichen Website der Verfassten Studierendenschaft zu veröffentlichen.“

6.) füge hinzu:
§6 Abs. 5a: „Falls die Sitzung nach §2 Abs. 4 geschlossen werden muss, kann das Studierendenparlament dennoch dem Präsidium nach §6 Abs. 5 das Misstrauen aussprechen, bevor dieses die Sitzung schließt.“

7.) ändere §18 Abs. 2 zu:
(2) Für die Ausfertigung des Protokolls ist das Präsidium verantwortlich. Es soll das Protokoll bis zur Einladung zur nächsten regulären Sitzung, spätestens aber bis vier Wochen nach der Sitzung fertig gestellt werden.

(3) Das fertiggestellte Protokoll soll dem Studierendenparlaments spätestens bei der übernächsten regulären Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden, spätestens jedoch vier Wochen nach der Sitzung.

(4) Das genehmigte Protokoll ist spätestens eine Woche nach der Genehmigung auf einer öffentlichen Website der Verfassten Studierendendschaft zu veröffentlichen.

8.) Ändere in Paragraf 6 1a "das Mitglied des Studierendenparlaments, das im Zuge der Wahlen zum Studierendenparlament der aktuellen Amtsperiode die meisten Personenstimmen erhalten hat,"

Begründung: 

Kurzzusammenfassung: Sicherstellen, dass falls mal irgendwann ein Großteil aller aktuellen AStis und Stupa Menschen weg ist, und der Ära Beschluss von letztem Mal wieder nur noch als Erzählung aus grauer Vorzeit bekannt ist, das StuPa-Präsidium nicht entweder aus Boshaftigkeit oder wie im aktuellen Fall Unwissenheit mit einem kleinen Flüchtigkeitsfehler solch massiven Schaden anrichten kann.
Plus noch ein, zwei kleine redaktionelle Änderungen ;)

Langfassung:
Zu 1.): Sicherstellen, dass (theoretisch) alle Studis eingeladen sind.

Zu 2.): Einfache Korrektur der GO, war im Beschluss von letztem Mal blöd formuliert, könnte redaktionell gemacht werden, will es aber sicher haben. Frist von 6 Tagen ermöglicht in Fällen wie aktuell, Sitzungen im Abstand von einer Woche durchzuführen und quasi noch während der Sitzung einzuladen (sonst kann man gewisse notwendige TOPs nicht mehr auf die Tagesordnung setzen, die sich während der Sitzung ergeben – Haushalt, Wahlen, Auflösung des StuPas etc., dann hätte man noch eine Sitzung mehr).

Zu 3.) Sonst wäre in der vorlesungsfreien Zeit theoretisch keine Sitzung vorgesehen. Soll sicherstellen, dass auch zukünftig per GO in der Vorlesungsfreienzeit eine Sitzung pro Monat stattfindet, bisher eher „Tradition“. Weiter trägt das Hinzufügen mit den Sitzungsterminen den Vorfällen der aktuellen Legislatur Rechnung, damit sich auch schon im Vorfeld (ausgenommen Sondersitzungen, die ohnehin quasi nicht lange im Voraus planbar sind) sich Interessenten auf die Sitzungstermine einstellen können, und nicht nur quasi zufällig dann auf die Website schauen müssen, wenn eingeladen wurde. Bisher zwar immer Praxis gewesen, jetzt aber in die GO explizit aufgenommen.

Zu 4.) einfach das, was eh schon in der OSVS steht, noch mit in die StuPa-GO aufnehmen.

Zu 5.) Klingt zwar erstmal lang und nach einer Möglichkeit, StuPa-Sitzungen unnötig in die Länge zu ziehen, jedoch stellt es sicher, dass nicht zu den restlichen Tagesordnungspunkten übergegangen wird, und wir den Fall von diesem Semester haben. Quasi eine Kontrollfunktion gegen Mist Bauen vom Präsidium.

Zu 6.) Einfach um vorzubeugen, dass ein Präsidium mit üblen Absichten – oder beratungsresistentes und unfähiges Präsidium - die Arbeit des StuPas längerfristig boykottiert und das Amt entzogen werden kann.

Zu 7.) Praxis: alte GO wurde nicht immer eingehalten. Hier einfach bisschen die Fristen angepasst, mit Blick auf Feriensitzungen und lässt dem Präsidium im Zweifel auch im Falle von Uni Stress und einem eher längeren Protokoll Spielraum das Protokoll erst auf der übernächsten Sitzung beschließen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: