Sitzung des Ältestenrats vom 12.12.2019

Datum: 
12. Dezember 2019

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 12.12.2019
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Anwesend: Julia Eberwein, Phillipp Stengel, Benedict Mutter
Entschuldigt: Frederik Heberle

Gäste: Philipp, Adrian

Protokoll: Julia Eberwein

Tagesordnung:
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TOP 0: Begrüßung
TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2: Protokolle des Ältestenrats
TOP 3: Anfrage bzgl. der Aufgaben, Rechte und Pflichten des kommissarischen Fachschaftsvorstands Chemieingenieurwesen
(vertagt von der letzten Sitzung)
TOP 4: Anfrage bzgl. Neuwahl nach §25 Abs. 3 WO (vertagt von der letzten Sitzung)
TOP 5: Sonstige

Benutzte Abkürzungen:
    Abs.    : Absatz
    AK      : Arbeitskreis
    ÄRa     : Ältestenrat
    AStA    : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss
              (Vorstand der Studierendenschaft)
    BGU     : Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften
    ChemBio : Chemie und Biowissenschaften
    ETIT    : Elekto- und Informationstechnik
    CIW     : Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik
    FO      : Finanzordnung der Studierendenschaft
    FS      : Fachschaft
    FSO     : Fachschaftsordnung
    FSK     : Fachschaftenkonferenz
    GeistSoz: Geistes- und Sozialwissenschaften
    GO      : Geschäftsordnung
    i.V.m.  : in Verbindung mit
    KIT     : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG     : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    MWK     : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst
    OSVS    : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa   : Studierendenparlament
    stupal  : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments
    VS      : Verfasste Studierendenschaft
    VV      : Vollversammlung
    WiWi    : Wirtschaftswissenschaften

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.


TOP 0: Begrüßung
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Phillipp begrüßt alle Anwesenden.


TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Wir sind beschlussfähig.


TOP 2: Protokolle des Ältestenrats
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Wir warten noch auf eine Antwort.


TOP 3: Anfrage bzgl. der Aufgaben, Rechte und Pflichten des kommissarischen Fachschaftsvorstands Chemieingenieurwesen
(vertagt von der letzten Sitzung)
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Behandlung aller Fragen:

Frage 1:    Können bzw. müssen wir eine Leiterin und zwei Sprecher bestimmen?
Antwort 1:  Nein, alle Fakultätsratsmitglieder sind der kommissarische Fachschaftsvorstand.

Frage 2:    Können wir einer Person die Erlaubnis erteilen, im Namen des gesamten kommissarischen Fachschaftsvorstands
            Chemieingenieurswesen zu sprechen?
Antwort 2:  Ja, wenn sich die Vorstandschaft darüber einig ist 

Frage 3:    Wenn wir keinen Leiter haben, ist der Vorsitz des Gemeinsamen Vorstandes nur mit einer Person (FS-Leiter
            Maschinenbau) besetzt. Oder besteht er jetzt aus dem Leiter der Fachschaft Maschinenbau und allen fünf
            studentischen KIT-Fakultätsmitgliedern?
Antwort 3:  Er besteht ausschließlich aus allen fünf studentischen KIT-Fakultätsmitgliedern.

Frage 4:    Dürfen wir andere Personen mit den Aufgaben des Vorstandes beauftragen bzw. weitere Referate einrichten?
Antwort 4:  Nein, der Vorstand hat nicht das Recht seine Aufgaben abzugeben.

Frage 5:    Müssen alle Beschlüsse von uns aus einstimmig gefällt werden? 
Antwort 5:  Nein, die Absolute Mehrheit gilt.

Frage 6:    Müssen dementsprechend bei Entscheidungen des Vorstands alle fünf Personen anwesend sein?
Antwort 6:  Nein, sie müssen nicht anwesend sein, aber es müssen alle für die absolute Mehrheit zustimmen.

Frage 7:    Wie verhält sich das Stimmrecht im Gemeinsamen Vorstand? 
Antwort 7:  Laut Satzung hat jedes Mitglied eine Stimme.

Frage 8:    Laut GFSOFMC §3 (2) e) werden Beschlüsse im Gemeinsamen Vorstand mit absoluter Mehrheit gefasst?
Antwort 8:  Ja.

Frage 9:    Lässt sich hier eine Analogie zu OSVS Artikel 3 §2 ziehen, sodass für den kommissiarischen Fachschaftsvorstand
            gilt, dass die Anzahl der Fachschaftssprecherinnen der Anzahl der studentischen KIT-Fakultätsmitglieder
            entspricht?
Antwort 9:  Die fünf studentischen KIT-Fakultätsmitglieder sind keine Fachschaftssprecherinnen. In diesem Fall gäbe es
            keine Fachschaftssprecherinnen.

Frage 10:   Außerdem ist unsere Finanzplanungsreferentin nach GFSOFMC §3 (3) a) Mitglied im Erweiterten Vorstand.
            Wie verhält sich das Stimmrecht?
Antwort 10: Der Erweiterte Vorstand hat Aufgaben, allerdings darf er keine Beschlüsse fassen. GFSOFMC §3 (3) a)

Frage 11:   Wenn innerhalb dieser zwei Wochen noch kein Termin für Neuwahlen feststeht, bzw. keine Wahlbekanntmachung
            veröffentlicht wurde, können bzw. müssen wir diese Fachschaftsversammlung dann trotzdem einberufen?
Antwort 11: Die Fachschaftsversammlung ist dafür zuständig, die Wahl vorzubereiten. Das Stupa bestimmt den Wahlzeitraum und
            den Wahlausschuss.

Frage 12:   Muss diese Fachschaftsversammlung innerhalb der zwei Wochen eingeladen werden (und kan dann bspw. erst drei
            Wochen später stattfinden) oder innerhalb der zwei Wochen stattfinden?
Antwort 12: In der Satzung steht, dass die Fachschaftsversammlung innerhalb von zwei Wochen einberufen werden muss. 
            Das bedeutet, dass sie innerhalb dieser Frist auch stattfinden sollte.


TOP 4: Anfrage bzgl. Neuwahl nach §25 Abs. 3 WO (vertagt von der letzten Sitzung)
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Vertagt, da uns noch keine Einschätzung der Rechtsabteilung vorliegt.


TOP 5: Sonstige
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