Sitzung des Ältestenrats vom 12.12.2019
ÄRa-Protokoll (VS) – 13. Februar 2020 - 21:55
Datum:
12. Dezember 2019
Protokoll
Sitzung des Ältestenrats am 12.12.2019 ====================================== Anwesend: Julia Eberwein, Phillipp Stengel, Benedict Mutter Entschuldigt: Frederik Heberle Gäste: Philipp, Adrian Protokoll: Julia Eberwein Tagesordnung: ====================================== TOP 0: Begrüßung TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2: Protokolle des Ältestenrats TOP 3: Anfrage bzgl. der Aufgaben, Rechte und Pflichten des kommissarischen Fachschaftsvorstands Chemieingenieurwesen (vertagt von der letzten Sitzung) TOP 4: Anfrage bzgl. Neuwahl nach §25 Abs. 3 WO (vertagt von der letzten Sitzung) TOP 5: Sonstige Benutzte Abkürzungen: Abs. : Absatz AK : Arbeitskreis ÄRa : Ältestenrat AStA : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (Vorstand der Studierendenschaft) BGU : Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften ChemBio : Chemie und Biowissenschaften ETIT : Elekto- und Informationstechnik CIW : Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik FO : Finanzordnung der Studierendenschaft FS : Fachschaft FSO : Fachschaftsordnung FSK : Fachschaftenkonferenz GeistSoz: Geistes- und Sozialwissenschaften GO : Geschäftsordnung i.V.m. : in Verbindung mit KIT : Karlsruher Institut für Technologie LHG : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg MWK : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst OSVS : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft StuPa : Studierendenparlament stupal : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments VS : Verfasste Studierendenschaft VV : Vollversammlung WiWi : Wirtschaftswissenschaften Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert. TOP 0: Begrüßung ====================================== Phillipp begrüßt alle Anwesenden. TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit ====================================== Wir sind beschlussfähig. TOP 2: Protokolle des Ältestenrats ====================================== Wir warten noch auf eine Antwort. TOP 3: Anfrage bzgl. der Aufgaben, Rechte und Pflichten des kommissarischen Fachschaftsvorstands Chemieingenieurwesen (vertagt von der letzten Sitzung) ====================================== Behandlung aller Fragen: Frage 1: Können bzw. müssen wir eine Leiterin und zwei Sprecher bestimmen? Antwort 1: Nein, alle Fakultätsratsmitglieder sind der kommissarische Fachschaftsvorstand. Frage 2: Können wir einer Person die Erlaubnis erteilen, im Namen des gesamten kommissarischen Fachschaftsvorstands Chemieingenieurswesen zu sprechen? Antwort 2: Ja, wenn sich die Vorstandschaft darüber einig ist Frage 3: Wenn wir keinen Leiter haben, ist der Vorsitz des Gemeinsamen Vorstandes nur mit einer Person (FS-Leiter Maschinenbau) besetzt. Oder besteht er jetzt aus dem Leiter der Fachschaft Maschinenbau und allen fünf studentischen KIT-Fakultätsmitgliedern? Antwort 3: Er besteht ausschließlich aus allen fünf studentischen KIT-Fakultätsmitgliedern. Frage 4: Dürfen wir andere Personen mit den Aufgaben des Vorstandes beauftragen bzw. weitere Referate einrichten? Antwort 4: Nein, der Vorstand hat nicht das Recht seine Aufgaben abzugeben. Frage 5: Müssen alle Beschlüsse von uns aus einstimmig gefällt werden? Antwort 5: Nein, die Absolute Mehrheit gilt. Frage 6: Müssen dementsprechend bei Entscheidungen des Vorstands alle fünf Personen anwesend sein? Antwort 6: Nein, sie müssen nicht anwesend sein, aber es müssen alle für die absolute Mehrheit zustimmen. Frage 7: Wie verhält sich das Stimmrecht im Gemeinsamen Vorstand? Antwort 7: Laut Satzung hat jedes Mitglied eine Stimme. Frage 8: Laut GFSOFMC §3 (2) e) werden Beschlüsse im Gemeinsamen Vorstand mit absoluter Mehrheit gefasst? Antwort 8: Ja. Frage 9: Lässt sich hier eine Analogie zu OSVS Artikel 3 §2 ziehen, sodass für den kommissiarischen Fachschaftsvorstand gilt, dass die Anzahl der Fachschaftssprecherinnen der Anzahl der studentischen KIT-Fakultätsmitglieder entspricht? Antwort 9: Die fünf studentischen KIT-Fakultätsmitglieder sind keine Fachschaftssprecherinnen. In diesem Fall gäbe es keine Fachschaftssprecherinnen. Frage 10: Außerdem ist unsere Finanzplanungsreferentin nach GFSOFMC §3 (3) a) Mitglied im Erweiterten Vorstand. Wie verhält sich das Stimmrecht? Antwort 10: Der Erweiterte Vorstand hat Aufgaben, allerdings darf er keine Beschlüsse fassen. GFSOFMC §3 (3) a) Frage 11: Wenn innerhalb dieser zwei Wochen noch kein Termin für Neuwahlen feststeht, bzw. keine Wahlbekanntmachung veröffentlicht wurde, können bzw. müssen wir diese Fachschaftsversammlung dann trotzdem einberufen? Antwort 11: Die Fachschaftsversammlung ist dafür zuständig, die Wahl vorzubereiten. Das Stupa bestimmt den Wahlzeitraum und den Wahlausschuss. Frage 12: Muss diese Fachschaftsversammlung innerhalb der zwei Wochen eingeladen werden (und kan dann bspw. erst drei Wochen später stattfinden) oder innerhalb der zwei Wochen stattfinden? Antwort 12: In der Satzung steht, dass die Fachschaftsversammlung innerhalb von zwei Wochen einberufen werden muss. Das bedeutet, dass sie innerhalb dieser Frist auch stattfinden sollte. TOP 4: Anfrage bzgl. Neuwahl nach §25 Abs. 3 WO (vertagt von der letzten Sitzung) ====================================== Vertagt, da uns noch keine Einschätzung der Rechtsabteilung vorliegt. TOP 5: Sonstige ======================================
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