ÄRa-Protokoll der Sitzung vom 16.09.2017
ÄRa-Protokoll (VS) – 5. November 2017 - 17:39
Datum:
16. September 2017
Protokoll
Gelesen von: Moe, Jens, Vera, Benni Sitzung des Ältestenrats am 16.09.2017 ====================================== Beginn: 16:35 Uhr Ende: 20:24 Uhr Ort: AStA-Büro im Container Anwesend: Moritz Kühner, Vera Schumacher, Jens Tamson, Luis Wengenmayer, Benjamin Ross Abwesend: - Gäste: Henrik, Philipp Brücker, Jonas Labonte, Christian Eichmann Protokoll: Benjamin Ross Tagesordnung: ============= TOP 0 : Begrüßung TOP 1 : Anfrage: Fachschaftsleiter bei FSI TOP 2 : Freigabe von Haushaltsmitteln TOP 3 : Veröffentlichung der Haushaltspläne TOP 4 : Anonymität bei Wahlen TOP 5 : Anfrage: Mitgliedschaft von ÄRa-Mitgliedern in KIT-Gremien TOP 6 : Vernichtung der Wahlunterlagen der StuPa- und FS-Wahlen 2017 TOP 7 : Wahl ÄRa-Vorsitz TOP 8 : Sonstiges Benutzte Abkürzungen: Abs. : Absatz AK : Arbeitskreis ÄRa : Ältestenrat AStA : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (Vorstand der Studierendenschaft) BGU : Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften ChemBio : Chemie und Biowissenschaften ETIT : Elekto- und Informationstechnik FO : Finanzordnung der Studierendenschaft FS : Fachschaft FSI : Fachschaft Informatik FSO : Fachschaftsordnung FSK : Fachschaftenkonferenz GeistSoz: Geistes- und Sozialwissenschaften GO : Geschäftsordnung i.V.m. : in Verbindung mit KIT : Karlsruher Institut für Technologie LHG : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg LHO : Landeshaushaltsordnung MWK : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst OSVS : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft StuPa : Studierendenparlament stupal : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments VS : Verfasste Studierendenschaft Wiwi : Wirtschaftswissenschaften Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert. TOP 0: Begrüßung und Berichte ============================= Vera begrüßt die Mitglieder des ÄRa und die Gäste. Luis wurde in den ÄRa gewählt. Die Amtszeiten von Jens und Moritz enden zum 30.09.2017. Bisher wurde niemand für die Amtzeit von 01.10.2017 bis 30.09.2018 gewählt. TOP 1: Anfrage: Fachschaftsleiter bei FSI ========================================== ------ Bei der letzten VS-Wahl haben Robert Wilbrandt und Konstantin Zangerle bei der Wahl zum Fachschaftssprecher Informatik beide mit 259 Stimmen die meisten Stimmen erhalten. Laut der gemeinsamen Fachschaftsordnung Mathe/Info ist die oder der mit den meisten Stimmen gewählte Fachschaftssprecherin bzw. Fachschaftssprecher Fachschaftsleiterin bzw. Fachschaftsleiter (§5 Abs 3). Wie ist nun das Vorgehen? Wer ist ab Oktober Fachschaftsleiter Informatik? Wird gelost? Gibt die Listenreihenfolge den Ausschlag? Wählt der Fachschaftsvorstand einen Fachschaftsleiter? Die aktuellen und künftigen Fachschaftsvorstände würden sich über eine Klärung freuen. ------ Wie bereits aus der Anfrage ersichtlich, ist dieser Fall in der Fachschaftsordnung nicht geregelt. Die Wahlordnung regelt diesen Fall wie folgt: Wahlordnung §21 (Besetzung der Fachschaftsvorstände) Absatz 3: "Bei Stimmgleichheit entscheidet die Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag." Da die Wahlordnung für diesen Fall die übergeordnete Ordnung ist, kann dieses Vorgehen auf diesen Fall angewendet werden. +-----------------------------------------------------------+ | Abstimmung: | | Die Regelung aus §21 Abs. 3 der Wahlordnung für den Fall | | von Stimmengleichheit bei Fachschaftssprechern lässt sich | | auf die Wahl des Fachschaftsleiters der FSI | | übertragen. | +-----------------------------------------------------------+ | Beschlossen mit (5/0/0) | +-----------------------------------------------------------+ In diesem Fall bedeutet das, dass Robert Wilbrandt ab 01.10.2017 Fachschaftsleiter der FSI ist. Der FSI wird empfohlen, die Fachschaftsordnung bezüglich der Wahl des Fachschaftsleiters zu spezifizieren. Der Antragssteller wird von Vera informiert. TOP 2: Anfrage: Freigabe von Haushaltsmitteln ============================================= --- dies sind Beschwerden gemäß Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft §3 Abs. 5: Meines Erachtens ist die Freigabe von 5.000€ für eine fahrbare Radwerkstatt des AK Fahrradcampus durch den AStA (siehe AStA-Bericht von gerade eben) nicht satzungsgemäß. Beträge über 1.500€ müssen laut Finanzordnung §15 Abs. 8 durch das StuPa und den Finanzausschuss genehmigt werden. Die Ausgabe steht nicht explizit im Haushaltsplan. --- Es wird der folgender Beschluss des AStA angefochten: AStA-Protokoll-Auszug: https://www.asta-kit.de/de/asta/protokolle/2017-08-16-000000-protokoll-der-asta-sitzung-vom-16-august-2017 -- Abstimmung: Der AStA beauftragt den AK Fahrrad Campus mit dem Bau der „Fahrbaren Radwerkstatt“ nach vorliegendem Konzept und gibt dafür 5.000€ aus dem Haushaltstitel des AKs frei. Ergebnis:2/0/0 (ja/nein/Enthaltung) -- Die Organisationsstruktur eines Arbeitskreises ist in der Organisationssatzung nicht klar geregelt. OS Abschnitt j) § 35 Arbeitskreise "Zur langfristigen Bearbeitung konkreter Aufgaben oder Teile der Aufgaben nach § 2 kann das Studierendenparlament Arbeitskreise der Studierendenschaft einrichten. Diese sind dem Studierenden-parlament weisungsgebunden und berichten diesem regelmäßig über ihre Arbeit." +-----------------------------------------------------------+ | Konsens: | | Insbesondere ist ein Arbeitskreis entsprechend | | §2 OS nicht dem AStA weisungsgebunden, sondern dem StuPa. | +-----------------------------------------------------------+ +-----------------------------------------------------------+ | Abstimmung: | | Der AStA kann nicht ohne Zustimmung des Arbeitskreises | | Geld aus dem Budget eines Arbeitskreises ausgeben. | +-----------------------------------------------------------+ | Beschlossen mit (5/0/0) | +-----------------------------------------------------------+ Beim AK-FahrradCampus wurden Protokolle über die Sitzungen geführt, die zu diesem Beschluss führen. Es ist somit anzunehmen, dass "der Arbeitskreis" dieses Geld ausgeben wollte. Zuweisungen an Arbeitskreise werden nur an einer Stelle in der Finanzordnung erwähnt: "§2 Grundlagen des Haushaltsplans Absatz 6 Ziffer 2 Punkt e) "in der Titelgruppe „Zuweisungen“ den Zuweisungsbetrag an Arbeitskreise, wobei Zuweisungsbeträge an Arbeitskreise größer 1.000 Euro in getrennten Titeln für die jeweiligen Arbeitskreise aufzuführen sind," +-----------------------------------------------------------+ | Konsens: | | Eine explizite Regelung zur Ausgabe von Zuweisungen an | | Arbeitskreise analog zu den Fachschaften gibt es in der | | Finanzordnung nicht. Bei Zuweisungen an Fachschaften ist | | der Umgang mit diesen explizit geregelt. Eine allgemeine | | Regelung zur Verwendung und Ausgabe von Mitteln aus Zu- | | weisungen gibt es auch nicht." | +-----------------------------------------------------------+ Somit ist nicht klar, wie ein Arbeitskreis zu dem Beschluss kommt, Finanzmittel bei der Studieredenschaft zu beantragen. Im Zweifelsfall gilt die LHO des Landes Baden-Württemberg und das Vorgehen bei anderen öffentlichen Einrichtungen. Unseren Recherchen zur Folge werden im Normalfall beispielsweise Gelder vom Land an eine Gemeinde zugewiesen, die wiederum eine klare Organisationsstruktur haben. Wir haben in der LHO jedoch keine anwendbare Regelung für den vorliegenden Fall finden können. Allgemein gilt für die Freigabe von Anträgen gem. Finanzordnung (ausgenommen Fachschaftshaushalte (siehe §16 Finanzordnung): §15 Freigabe von Anträgen [..] (4) Ausgaben ab 1500 Euro, die im Haushaltsplan vorgesehen sind, müssen vom Vorstand der Studierendenschaft genehmigt werden. [...] (8) Ausgaben über 1500 Euro, die nicht explizit im Haushaltsplan oder im Haushaltsplan der betreffenden Fachschaft ausgewiesen sind, müssen vom Studierendenparlament mit absoluter Mehrheit im Benehmen mit dem Finanzausschuss genehmigt werden." +-----------------------------------------------------------+ | Konsens: | | Für die Zuweisungen an Arbeitskreise gem. §2 Abs. 6 | | Ziffer 2 Punkt e) Finanzordnung ist entsprechend § 15 | | vollständig anzuwenden. | +-----------------------------------------------------------+ Somit ist zu klären, ob die betreffende Ausgabe unter Abs. 4 oder unter Abs. 8 der Finanzordnung fällt. Es ist also festzustellen, ob die Ausgabe explizit im Haushalt vorgesehen ist oder nicht. Der Haushalt wird vom Studierendenparlament beschlossen. Dadurch bestimmt das StuPa einen Rahmen für was und in welcher Höhe das Geld der Studierendenschaft ausgegeben werden darf. Die Anmerkungen zum Haushaltsplan und weiteren Anmerkungen sind Teil des Haushaltsbeschlusses. In diesen Anmerkungen ist nicht klar geregelt, wofür das Geld des AK FahrradCampus ausgegeben werden sollte. Beispielsweise beim Arbeitskreis Kultur und Kommunikation steht als Kommentar "Tanzkurs GEMA & Kulturförderung" dabei. In der gesonderten Liste der Anmerkungen zum Haushaltsplan wird erläutert: "Der Arbeitskreis arbeitet an einer Selbsthilfe Fahrradwerkstatt. Die Miete für einen Container beträgt etwa 5.000 Euro. Die Ausstattung einer entsprechenden Werkstatt mit Verbrauchsmaterialien (allgemeine/kleine – keine Ersatzreifen oder ähnliches) wird mit 4.000 Euro angesetzt. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem KIT konnten größere Ausgaben bisher vermieden werden und es wird ein großer Teil der Mittel in dieses Haushaltsjahr übertragen. Dadurch kann der Titel gekürzt werden." Nach unseren Recherchen in den vorläufigen StuPa-Protokollen des Jahres 2017 ist dem StuPa keine weitere Rechenschaft über die Anschaffung einer beweglichen Fahrradwerkstatt abgelegt worden. Bei Einrichtung des Arbeitskreises wurden ebenfalls keine konkreteren Pläne vorgestellt (laut Protokoll). Somit ist zu klären, ob die betreffende Ausgabe unter Abs. 4 oder unter Abs. 8 der Finanzordnung fällt. Es ist also festzustellen, ob die Ausgabe explizit im Haushalt vorgesehen ist oder nicht. +-----------------------------------------------------------+ | Abstimmung: | | Die vom AStA für den Arbeitskreis Fahrradcampus am | | 16.08.2017 beschlossenen Ausgaben zur Anschaffung einer | | mobilen Fahrradwerkstatt sind nicht explizit im | | Haushaltsplan ausgewiesen. Daher ist diese | | Ausgabe nach §15 Abs. 8 Finanzordnung durch das | | Studierendenparlament zu beschließen. | +-----------------------------------------------------------+ | Abgelehnt mit (2/2/1) | +-----------------------------------------------------------+ In den Anmerkungen zum Haushaltsplan ist die "Arbeit an einer Selbsthilfe Fahrradwerkstatt" erwähnt. Dort wird der Betrag der Miete für einen Container erwähnt. In der weiteren Arbeit des Arbeitskreises hat sich vermutlich ergeben, dass eine mobile Lösung praktikabler ist. Deshalb kann man interpretieren, dass die Mittel unter anderem für diesen Zweck zugewiesen wurden und somit bereits explizit im Haushaltsplan vermerkt sind. Der Antragssteller wird von Vera informiert. TOP 3: Veröffentlichung der Haushaltspläne ========================================== --- dies sind Beschwerden gemäß Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft §3 Abs. 5: [...] Für das aktuelles Haushaltsjahr sind keinerlei Haushalte auf der Seite https://www.asta-kit.de/de/studierendenschaft/finanzen/haushalt veröffentlicht. Damit verstößt der AStA gegen §3 Abs. 7 der Finanzordnung ("[Der Haushalt] ist umgehend zu veröffentlichen."). --- +-----------------------------------------------------------+ |Konsens: | | Mittlerweile wurden der Haushaltsplan und alle | | Teilhaushaltspläne unter | | www.asta-kit.de/de/studierendenschaft/finanzen/haushalt | | veröffentlicht. Die Haushalte für 17/18 wurden erst am | | 23.08.2017 veröffentlicht, was deutlich zu spät ist. | | Der AStA hat demnach gegen §3 Abs. 7 der Finanzordnung | | verstoßen. In Zukunft ist die Regelung zu | | beachten. | +-----------------------------------------------------------+ Der Antragssteller wird von Vera informiert. TOP 4: Anonymität bei Wahlen ============================ -- Ich würde gern eine Stellungname haben, ob eine Personenbezogene wahl auch noch anonym ist, wenn sie einstimmig ausgegangen ist. -- +-----------------------------------------------------------+ | Konsens: | | Jeder Abgeordnete hatte bei der Wahl die Möglichkeit, die | | Stimme geheim abzugeben. Dementsprechend war die Wahl | | anonym. | +-----------------------------------------------------------+ Der Antragssteller wird von Vera informiert. TOP 5: Anfrage: Mitgliedschaft von ÄRa-Mitgliedern in KIT-Gremien ================================================================= -- Anfrage: Mitgliedschaft von ÄRa-Mitgliedern in KIT-Gremien "In der OSVS steht folgender Satz: "Die Mitglieder des Ältestensrats dürfen weder Mitglieder eines anderen Organs der Studierendenschaft noch eines Organs des KIT sein oder für eins kandidieren." (§24 (3)) Ich bitte um eine Stellungnahme, welche Organe des KIT damit gemeint sind. Insbesondere geht es um Senatskommissionen (beispielsweise SK SL), Kommissionen, die vom KIT-Senat eingesetzt werden (beispielsweise A-ILS), Gremien des Studierendenwerks (beispielsweise Vertretungsversammlung) und Gremien der KIT-Fakultäten (beispielsweise Studienkommission, Prüfungskommission und Zulassungskommission)." -- Gemeinsame Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) §1 Abs.1: "Organe des KIT sind: 1. der Vorstand, der nach § 5 Abs. 1 Satz 3 KIT-Gesetz die Bezeichnung „Präsidium“ führt, 2. der KIT-Senat, 3. der Aufsichtsrat." §15 Abs.4 LHG "Organe der Fakultät beziehungsweise der Sektion sind 1. das Dekanat sowie 2. der Fakultäts- oder Sektionsrat." +-----------------------------------------------------------+ | Konsens: | | Organe des KIT auf zentraler Ebene sind: der Vorstand, der| | KIT-Senat und der Aufsichtsrat. Dezentral sind das KIT- | | Dekanat und der KIT-Fakultätsrat Organe des KIT. | +-----------------------------------------------------------+ Der Antragssteller wird von Vera informiert. TOP 6: Vernichtung der Wahlunterlagen der StuPa- und FS-Wahlen 2017 =================== Die zweimonatige Aufbewahrungsfrist seit Bekanntmachung der Ergebnisse ist abgelaufen. Dem ÄRa lagen keine Beschwerden zum Ergebnis der Wahl vor. Die Wahlunterlagen werden im Anschluss an die Sitzung vernichtet. TOP 7: Wahl ÄRa-Vorsitz ======================= Gem. §7 Abs.1 ÄRa-GO wird ein neuer ÄRa-Vorsitz gewählt, wenn neue ÄRa-Mitglieder gewählt wurden. Jens schlägt Vera vor. +----------------------------------------------------------------+ | Gewählt mit (4/0/1) | +----------------------------------------------------------------+ Vera nimmt die Wahl an. TOP 8: Sonstiges ================ Wir planen die nächste Sitzung für den Oktober. Es gibt einen Wiki-Bereich für den ÄRa. Die Wahlunterlagen wurden vernichtet. (21:05 Uhr)
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