ÄRa-Protokoll der Sitzung vom 30.06.2017

Datum: 
30. Juni 2017

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 30.06.2017
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Beginn: 19:10 Uhr
Ende: 20:09 Uhr

Ort: AStA-Büro in der Mensa
Anwesend: Moritz Kühner, Benjamin Roß, Vera Schumacher, Jens Tamson
Abwesend: -

Gäste: Lorenz (Wahlausschuss), Kilian (The Third Vote), Jakob (StuPa-Präsidium), David Kuhmann (AStA), Henrik (FS Geist-Soz), Julia Eberwein (AStA), Luis
Protokoll: Jens

Tagesordnung:
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TOP 0 : Begrüßung und Berichte
TOP 1 : "the Third Vote"
TOP 2 : Anfrage zu finanzieller Unterstützung von HSG in Zusammenhang mit der Wahl
TOP 3: Anfrage zur Besetzung des Wahlausschuss
TOP 4 : Sonstiges

Benutzte Abkürzungen:   
    ÄRa     : Ältestenrat
    Archi   : Architektur
    AStA    : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss 
              (Vorstand der Studierendenschaft)
    KIT     : Karlsruher Institut für Technologie
    StuPa   : Studierendenparlament
    stupal  : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments
    VS      : Verfasste Studierendenschaft

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.

TOP 0: Begrüßung und Berichte
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Vera begrüßt die anwesenden Mitglieder des ÄRa und die Gäste.

Die Archiordnung ist am 29.06.2017 in Kraft getreten: 
http://www.sle.kit.edu/amtlicheBekanntmachungen_8077.php

Mit dem gestrigen Tag sind damit tatsächlich alle zusätzlichen Satzungen
zur 2013 beschlossenen Organisationssatzungen in Kraft. 

Außerdem trat am 29.06. eine Wahlordnungsänderung in Kraft:
http://www.sle.kit.edu/amtlicheBekanntmachungen_8076.php


TOP 1: Anfrage zu "the Third Vote"
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Anfrage:
"heute wurde in unserer Fachschaft das Seminar "the third vote"
vorgestellt. Dabei würde aufgerufen, das man die Wähler dazu drängt, am
deren Umfrage teil zu nehmen. Das finde ich ziemlich uncool. Jeder
Student soll natürlich ausreichend informiert werden, damit er selbst
entscheiden kann, ob er seine politische Meinung preis geben möchte.
Aber niemand sollte unter Druck gesetzt werden."

Kilian berichtet vom Experiment und versichert, dass niemand zur Teilnahme an dem Experiment gedrängt werden darf. Eine entsprechende Klarstellung wurde per Mail an alle Fachschaften geschickt.

Für die Durchführung der Wahl ist der Wahlausschuss zuständig. Daher berichtet Lorenz, dass den Wahlleiterinnen und denjenigen, die Urnen abholen, nochmals einzeln erklärt wird, dass niemand zur Teilnahme am Experiment gedrängt werden darf. Eine zusätzliche Erinnerung im Urnenbuch (z.B. in Form des Infozettels) wird in Erwägung gezogen. 

Wichtig ist, dass klar ist, dass dieses Experiment keinen Einfluss auf das Ergebnis der Wahl hat. Ggf. wären Hinweisschilder und Infozettel an den Urnen hilfreich.

Konsens: 

Die Durchführung des Drittstimmenexperiments "the third vote" ist satzungskonform, solange die eigentliche Wahl davon unbeeinflusst bleibt.

TOP 2: Anfrage zu finanzieller Unterstützung von HSG in Zusammenhang mit der Wahl
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Anfrage: 
"ich möchte Beschwerde gegen die Beschlüsse zur finanziellen
Unterstützung der Rosa Liste und des Linke.SDS einlegen. Werbemittel
zwei Wochen vor der Wahl werden definitiv im Wahlkampf eingesetzt. Genau
solche Ausgaben wurden 2014 und 2015 der Liste Fachschaftler im
Parlament der Studierenden verwehrt. Eine Änderung dieser
Genehmigungspolitik hätte im Vorhinein allen antretenden Listen
angekündigt werden müssen."

Julia (AStA-Innen) berichtet, dass im StuPa gebeten wurde, dass die antretenden Listen für die Wahl bitte eine Hochschulgruppe gründen sollen. Damit können sie ohne Probleme plakatieren und Geld beim AStA beantragen.

David (AStA-Innen) berichtet, dass hier der AStA-Bericht eventuell missverständlich sei, da die Gelder an die Hochschulgruppen gingen (Förderung von Hochschulgruppen). Die Gelder wurden für den Wahlkampf beantragt.

Laut HSG-Ordnung können Hochschulgruppen Geld beim AStA beantragen. Ein entsprechender Haushaltsposten ist im Haushalt vorgesehen.

Alle Gruppen, die dieses Jahr Geld beantragt haben, haben Geld bekommen. Im StuPa wurde laut Julia berichtet, dass erklärt wurde, dass die Listen als HSG Geld beantragen können.

Der Ältestenrat hat aufgrund dieser Gleichbehandlung keine Handhabe. Der AStA wird angeregt, dass die Listen nächstes Jahr über die Möglichkeit, Geld für Werbemittel für die Wahl zu beantragen, informiert werden. Julia informiert die Listen, dass sie eventuell Geld für Werbemittel für diese Wahl  zurückerstattet bekommen, wenn sie es für diese Wahl verwendet haben.

Konsens:
Der AStA muss sicherstellen, dass die antretenden Listen bzgl. des für die Wahlwerbung zur Verfügung stehenden Geldes gleich behandelt werden. Im vorliegenden Fall wurde mit den getroffenen Beschlüssen nichts satzungswidriges vom AStA beschlossen.

TOP 3: Anfrage zur Besetzung des Wahlausschuss
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Anfrage:
"Im Stupa Protokoll steht Patricia Mayer tritt aus dem Wahlausschuss
zurück. Niemand wurde nachgewählt. 
Ist dies ein Widerspruch zur Organisationssatzung Artikel 2, §6
Wahlausschuss (1):

"Das Studierenenparlament wählt spätestens 48 Tage vor dem ersten
Wahltag bzw. spätestens 27 Tage vor dem ersten Tag der Urabstimmung
einen aus vier Personen bestehenden Wahlausschuss. "

da der Wahlausschuss nur noch aus 3 Personen besteht?"

Es gibt in der Organisationsatzung keine vorgeschriebene Regelung zum Rücktritt oder einer Nachwahl. Es muss grundsätzlich möglich sein, von einem Amt zurück zu treten. 

Es wird LHG §9 Abs. 2 letzter Satz vorgelesen: "Wer in anderen Fällen als denen des Satzes 2 ein Amt, die Funktion als internes Mitglied im Hochschulrat, eine Wahlmitgliedschaft in einem  Gremium oder eine sonstige in diesem Gesetz oder der Grundordnung vorgesehene Funktion übernommen hat, muss diese nach einer Beendigung  bis zum Amtsantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers fortführen."

Die Unzulänglichkeit der Wahlordnung wird weiter diskutiert.

"Es wäre schön, wenn es eine sinnvolle Regelung zum Rücktritt und einer Nachwahl geben würde. Dieser Rücktritt an sich war nicht satzungswidrig."
Abstimmung: 4/0/0 (ja/nein/Enthaltung)

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|Beschluss                                                               |
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|"Es wäre schön, wenn es eine sinnvolle Regelung zum Rücktritt und einer |
|Nachwahl geben würde. Dieser Rücktritt an sich war nicht                |
|satzungswidrig."                                                        |
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|Abstimmung: 4/0/0                                                       |
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TOP 4: Sonstiges
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Es gibt keine Einwände gegen den Text von Moritz für die Vorstellung des ÄRa.



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