Protokoll der Sitzung vom 25. 10. 2009

Datum: 
25. Oktober 2009

Protokoll

Protokoll der Sitzung des Ältestenrats vom 25.10.2009

Anwesende: Andreas Kosmider, Richard Marbach, Sebastian Felzmann
Protokollant: Sebastian Felzmann

Top 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
3 von 3 anwesend. Damit ist der Ältestenrat beschlussfähig.

Top 2: Wahl des Vorsitzenden
Sebastian Felzmann schlägt Richard Marbach vor.
Wahl: 3/0/0 --> Richard Marbach wird einstimmig zum Vorsitzenden gewählt.

Top 3: VV
Beschluss des Studierendenparlaments vom 08.10.2009 luiegt vor, die Vollversammlung wird für den 10.11.2009 festgesetzt. Als TOPs für die VV werden beschlossen: Diskussion zum KVV-Ticket und Sonstiges.
Der UStA wird mit der Durchführung und Bewerbung der VV beauftragt (3/0/0).

Top 4: Beschluss über die neugefasste Satzung der Fachschaft ETEC.
Die Satzungsändeurng wird in ihrer dem Ära vorliegenden Form nicht genehmigt.
Zur Begründung: Siehe Anschreiben FS Etec in der Anlage.

Top 5: Vernichtung alter Stimmzettel und Wahlunterlagen.
Vernichtung erfolgte teilweise. Wird fortgesetzt.


Stellungnahme des Ältestenrat der Unabhängigen Studierendenschaft Karlsruhe zur geänderten Fachschaftssatzung der Fachschaft E-Tech vom 11.02.2009

Nach Prüfung des Beschlusses der Fachschafts-Vollversammlung E-Tech zur Änderung der Satzung der Fachschaft E-Tech vom 11.02.2009, durchgeführt vom Ältestenrat am 26.10.2009, ergeht folgender Beschluss:
Eine Genehmigung zum Inkratfttreten der Beschlüsse der FS-VV kann nicht gegeben werden.


Zur Begründung:

§1 wurde geändert, obwohl es nach bisher gültiger Satzung der Fachschaft ETEC nicht möglich ist, diesen zu ändern.

Der Ältestenrat empfiehlt, §1 in seiner bisherigen Form zu belassen und zusätzlich einen §1a einzuführen, der die neugefassten Absätze und Begrifflichkeiten umschließt. 


§10, Absatz 5 steht im Konflikt mit der Satzung der Unabhängigen Studierendenschaft der Universität Karlsruhe. 

Anmerkungen:

(1) Neuwahlen sind unzulässig, da die Amtsdauer der noch im Amt befindlichen Sprecher durch die Satzung der Unabhängigen Studierendenschaft geregelt ist und durch eine Neuwahl unzulässigerweise vorzeitig beendet würde.
(2) Die in §§ 36, 37 genannten Grundsätze regeln das Nachwahlverfahren und würden durch diese Satzungsänderung unzulässiger Weise erweitert. Die Abwägung erfolgt zwischen der Notwendigkeit der Handlungsfähigkeit des FS-Vorstandes und dem Aufwand der Einrichtung eines Wahlausschusses und der Durchführung der Wahl durch zentrale Organe der Studierendenschaft. Die Möglichkeiten der FS-VV eine Neuwahl zu veranlassen würden durch Streichung dieses Passus unberührt bleiben.

Der Ältestenrat empfiehlt die Streichung des Absatzes 5.



Desweiteren empfiehlt der Ära die Prüfung nachgeordneter Punkte:

§5, Absatz 1 ist ungenau, es könnten mehr Menschen als im §1, Absatz 1 definiert, anwesend sein. Demnach wäre zu ergänzen "... für alle Anwesenden gemäßt §1, Satz1".

§5, Absatz 2: sehr hierarchisch, er erlaubt nur Mandatsträgern eine wirkliche Mitbestimmung.
Die Besetzung der offiziellen Gremien ist innerhalb der Satzung nicht eindeutig geregelt, es ist daher nicht klar, woher die Legitimation der Fachschaftsvertreter kommt, welche nicht im Rahmen der U-Modellsatzung gewählt worden sind. 

§8, Absatz 5, Satz2: Amtszeit der Referenten: Referenten haben als Untergruppe der Fachschaftsvertreter privilegierte Abstimmrechte und dabei keine geregelte Amtszeit. Änderungsvorschlag: "Die Amtszeit endet nach zwei Semestern. Wiederwahl ist nach Entlastung durch die FS-VV möglich". 
  
An diversen Punkten der Satzung wird auf eine Geschäftsordnung verwiesen, allerdings ist an keiner Stelle geregelt, wer diese erlässt.
Dateien: