Änderung der Wahlordnung: Wahlhelfer
Date:
Dienstag, 15. Juni 2010
Ja:
0
Nein:
0
Enthaltung:
0
Beschluss:
Streiche §2 (8) Satz 3. Ergänze in §9 (2) nach Satz 1 „Dabei darf von jeder StuPa-Liste höchstens ein Kandidat bzw. eine Kandidatin und höchstens ein Kandidat bzw. eine Kandidatin für die Fachschaftsvorstände die Urne beaufsichtigen.“