UStA-Newsletter: Verlängerung der Rückmeldefrist
Newsletter – 19. März 2009 - 18:13
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Newsletter des Unabhängigen Studierendenausschusses UStA Uni Karlsruhe (TH) Unabhängig - gegründet 1977 --------------------------------------------------------- Verlängerung der Rückmeldefrist --------------------------------------------------------- Es gibt Neuigkeiten aus dem Studienbüro. Auf Anfrage des UStAs konnte uns Prorektor Prof. Dr.-Ing. Jürgen Becker Folgendes bestätigen: "wegen der großen Flut von Anträgen zur Studiengebührsbefreiung aufgrund der neuen 'Geschwisterregelung' und zur Vermeidung des damit einhergehenden großen Overheads für etwaige Rückzahlungen von Studiengebühren, ist die Rückmeldefrist für das kommende Sommersemester 2009 einmalig auf den 30.4.2009 verlängert worden." Diese Maßnahme ist eine verspätete Reaktion auf die zum Sommersemester in Kraft tretenden Änderungen des Landeshochschulgebührengesetzes (siehe hierzu auch den Newseintrag <http://www.usta.de/standard.php/#Befreiung_von_der_Studiengeb_hr_aufgrund_der_Geschwisterregelung> auf www.usta.de) und den damit verbundenen administrativen Mehraufwand. Anträge zur Befreiung von der Studiengebühr können nach wie vor bis Vorlesungsbeginn im Studienbüro 1 gestellt werden. Bitte leitet diese Nachricht ggf. an weitere Listen weiter. Falls es Fragen geben sollte, wendet Euch an info@usta.de.