Ältestenrat-Sitzung vom 1. Juli 2014 ============================ Anfang: 14:20 Uhr Anwesend: Wolle, Phil, Sarah, Michael Entschuldigt: Leonie Gäste: Christian Steinhart (FSMI), Manuel Kaiser (FSMI) Tagesordnung ============ TOP 1: FSMI-Ordnung TOP 2: Wiwi-Ordnung TOP 3: Anfechtung des Ältestenrat-Beschlusses zu TOP 1 vom 4.6. TOP 4: Sonstiges Begrüßung ========= Phil begrüßt und stellt fest dass der Ältestenrat beschlussfähig ist. TOP 1: FSMI-Ordnung =================== Soweit eigentlich alles in Ordnung. Lediglich bei §5 (5) gibt es unterschiedliche Meinungen ob ein kommissarischer Vorstand auf der FS-Versammlung gewählt werden kann und ob das dem LHG (Wahl auf Vollversammlungen) oder der Satzung (Fachschaftsvorstände werden per VS-Wahl gewählt) widerspricht. Wir empfehlen eine Prüfung durch die KIT-Rechtsabteilung. TOP 2: Wiwi-Ordnung =================== Keine Satzungswidrigkeiten festgestellt. TOP 3: Anfechtung des Ältestenrat-Beschlusses zu TOP 1 vom 4.6. ======================================================= Bei uns ist ein Antrag eingegangen der die Satzungswidrigkeit unserer Entscheidung zum genannten TOP vermutet. Die Antragstellerin begründet dies damit dass die Entscheidung des StuPa nicht satzungswidrig war und damit nicht nach §23 (1) Nr. 1 aufgehoben werden kann, allenfalls eine Anfechtung der Abstimmung nach §23 (1) Nr. 4 vorliegt. Außerdem argumentiert die Antragstellerin, dass der Änderungsantrag von Christian Krämer berechtigterweise nicht zugelassen wurde, da es sich nach der StuPa-GO nicht um einen zulässigen Änderungsantrag handele. Der Ältestenrat bleibt bei seiner sachlichen Entscheidung dass der Änderungsantrag hätte zugelassen werden müssen er erkennt aber an dass die Formulierung der Entscheidung missverständlich war. Es handelte sich in der Tat um eine Anfechtung der Abstimmung nach §23 (1) Nr. 4 die zugelassen wurde, so wurde dies auch von der Antragstellerin des TOPs der Sitzung vom 4.6. beantragt, es wurde im Beschluss auch die Satzungswidrigkeit nicht erwähnt. Der Ältestenrat stellt weiterhin fest, dass der Mangel in der Zwischenzeit durch erneute Abstimmung im StuPa und Rückziehung des Änderungsantrages seitens Christian Krämers beseitigt wurde. Der Ältestenrat lehnt die Aufhebung des Ältestenrat-Beschlusses einstimmig ab, da es sich nur um eine ungünstige Formulierung handelte, die hiermit ausgeräumt wurde. TOP 4: Sonstiges ================ Der Ältestenrat freut sich, dass er jetzt eine GO hat und dass diese nicht zu lang geworden ist. Die Sitzung wurde um 15:58 Uhr beendet.